Die Blitzer sind bei der Bevölkerung unbeliebt, einige Anlagen wurden schon von Unbekannten zerstört. In den ersten 24 Stunden wurden 1.650 Autofahrer geblitzt, weil sie zu schnell unterwegs waren. Viele beschwerten sich, weil die Anlagen zu «streng» eingestellt sind und schon Geschwindigkeitsüberschreitungen von nur drei km/h zu Strafzetteln führen.
Die Anlagen blitzen von vorne, wie von hinten, so hieß es bis jetzt. Doch dies stimmt nicht bei jeder Anlage. In einer Pressemitteilung erklärt die Regierung die Funktionsweise etwas genauer. «Die fixen Anlagen kontrollieren die Geschwindigkeit der Fahrzeuge simultan in beide Richtungen», so die Pressemitteilung. «Bis auf das Gerät auf der Escher A4 beim Merler Kreisverkehr, das kontrolliert nur in die Richtung Esch-Luxemburg.»
Vitronic Poliscan Speed
Die Anlagen messen die Geschwindigkeit auf drei Spuren, sie können feststellen in welche Richtung sich die Fahrzeuge bewegen, so die Mitteilung weiter. Auf den Autobahnen werden also Fahrzeuge auf der Überholspur, dem Fahrstreifen aber auch auf der Pannenspur geblitzt. Kein Raser entgeht den Robotern.
So manchem Autofahrer ist vielleicht schon aufgefallen, dass das vorausfahrende Fahrzeug vor dem Blitzer abrupt abbremst. Wenn dies in einer Entfernung von 50 Meter vor und bis 50 Meter hinter dem Radar geschieht, wird nicht geblitzt. Die Reichweite liegt also bei 50 Metern, das bedeutet, dass auf einer Länge von 100 Metern die Geschwindigkeit kontrolliert wird. Laut Hersteller des Poliscan Speed Stationär liegt der Arbeitsbereich bei bis zu 75 Metern.
LKWs dürfen auf der Autobahn die 90 km/h nicht überschreiten. Autos schon. Die Radargeräte können den Unterschied machen, so die Mitteilung. «Die fixen Radargeräte unterscheiden zwischen den Umrissen von leichten Fahrzeugen (Autos, Motorräder) und von schweren Fahrzeugen (LKWs, Busse)», steht in der Pressemitteilung. In einigen Fällen können die Anlagen jedoch nicht zwischen großen Lieferwagen und kleinen LKWs unterscheiden. Wenn ein Fahrer eines Lieferwagens geblitzt wurde obschon er die für sein Gefährt gültige Begrenzung eingehalten hat, kann er den Bußgeldbescheid beanstanden und bekommt diesen erlassen.
Zu Demaart
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