Der Angeklagte soll zwischen Januar 2005 und Februar 2008 rund 2.851 Mal einen falschen Code auf die Rechnungen geschrieben haben, sodass die Kosten den Patienten von der Gesundheitskasse zurückerstattet werden konnten. Allerdings handelte es sich bei den Eingriffen um solche, die nicht normalerweise zurückerstattet werden. Der Arzt gab immer wieder den Code 1D22 an, der besagt, dass „mehr als vier gutartige Tumore entfernt worden seien“. Bei vielen Eingriffen wurden allerdings keine Tumore entfernt, sondern Behandlungen durchgeführt, die rein ästhetischer Art waren. Der Beschuldigte selbst sagte vor den Richtern aus, dass er sich keiner Schuld bewusst sei.
„Die Luxemburger Nomenklatur der Ärzte besagt, dass man mit einem Skalpell einen Tumor entfernen soll, allerdings besitze ich in meiner Praxis einen Laser, mit dem das Entfernen viel schneller und einfacher geht. Das Resultat ist genau das gleiche. Es hat Vorteile für die Patienten, da sie gleich nach Hause gehen können und nicht ein Woche krank geschrieben sind. Ich wollte schließlich meine Patienten so gut und schnell wie möglich heilen“, so der Beschuldigte.
Angeklagter ist sich keiner Schuld bewusst
Zudem sagte der Angeklagte, dass er die gutartigen Tumore des öfteren erst bei der Behandlungen anderer Krankheiten, wie Krampfadern, Warzen oder Peelings entdeckt habe. Nie hätte er den Code 1D22 aufgeschrieben, um sich selbst zu bereichern. Sein Rechtsanwalt Me Rosaria Grasso sagte vor den Richtern, dass der Beschuldigte Arzt sei und sich keinerlei Schuld bewusst sei. Zudem unterstrich der Rechtsanwalt, dass alle Konten ihres Mandanten nach der Verurteilung in erster Instanz gesperrt wurden.
Er wurde in erster Instanz zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, die zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem sollte der Arzt 75.000 Euro Schadenersatz zahlen und der Gesundheitskasse rund 162.000 Euro zurückerstatten.
Ein Schaden von 162.000 Euro
Me Jean Minden, der anwalt der Gesundheitskasse forderte den Beschuldigten auf, rund 162.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Me Minden betonte: „In Luxemburg gilt keine andere als die Luxemburger Nomenklatur für Ärzte. Uns ist bekannt, dass der Beschuldigte der Gesundheitskasse ein Minimum von 162.000 Euro schuldet. Es könnte sich aber durchaus um eine noch größere Summe handeln.“
Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft Martine Solovieff betonte gestern: „Ich glaube, dass der Angeklagte vor allem ein Geschäftsmann ist und kein Arzt. Er wusste genau, welche Codes er angeben musste. Er wollte Kunden anziehen, um mehr Geld zu verdienen. Zudem hat er Kosmetikerinnen anstatt Krankenschwestern in seiner Praxis beschäftigt.“
Gefordert wurden vier Jahre Haft, davon die Hälfte auf Bewährung mit Auflagen. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte des Weiteren, dass er die Gesundheitskasse entschädigen muss und dass er wenigstens sieben Jahre Berufsverbot als Hautarzt erhält. Das Urteil wird am 6. November gefällt.
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