Laut ADR-Parlamentarier Fernand Kartheiser soll Kommunikationsminister François Biltgen Ende 2012 anlässlich einer öffentlichen Gesprächsrunde behauptet haben, die amtlichen Mitteilungen in den Zeitungen seien Bestandteil einer indirekten Pressehilfe und es bestehe aus diesem Grund keinen Anlass mehr, die amtlichen Mittelungen in den Zeitungen zu veröffentlichen.
" class="infobox_img" />Seit 1976 kommen Luxemburger Tageszeitungen in den Genuss der staatlichen Pressehilfe. (Foto: Hervé Montaigu)
Diesbezüglich wirft nun ADR Parlamentarier Fernand Kartheiser die Frage auf, ob die Regierung denn die nötigen Instrumente besitze, die die Wirksamkeit der Pressehilfe zu Förderung der Meinungsfreiheit überprüfen würde. Auch will der ADR-Abgeordnete in seiner parlamentarischen Anfrage wissen, wie viel Geld die Regierung für die Pressehilfe in den letzten Jahren ausgegeben hat.
7,3 Millionen Euro
Das System der Pressehilfe wurde 1976 per Gesetz eingeführt und 1998 überarbeitet. Damals stimmte die ADR dagegen, erinnert François Biltgen. In Luxemburg kommen fünf Tageszeitungen (Tageblatt, Luxemburger Wort, Le Quotidien, Journal und Zeitung vum Lëtezbuerger Vollek), drei Wochenzeitungen (d’Land, Woxx, Le Jeudi) und zwei Wochenmagazine (Revue, Telecran) in den Genuss der staatlichen Pressehilfe. 2011 erhielten die Presseorgane insgesamt 7.378.864 Euro vom Staat, wobei der Löwenanteil auf die Tagespresse entfällt
Für die Veröffentlichungen von amtlichen Mitteilungen in der Presse, gab der Staat zwischen 2009-2012 rund 6.500.148,24 Euro aus. „Es ist nicht zu leugnen, dass die Pressehilfe es überhaupt ermöglicht hat, dass eine große Vielfalt an Zeitungen in Luxemburg im Angebot steht. Ohne die Pressehilfe wäre diese Vielfalt kaum möglich“, stellt François Biltgen und unterstreicht die Bedeutung der Pressehilfe hinsichtlich der Förderung der Meinungsfreiheit.
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