In erster Instanz wurde N.E A. zu 15 Jahren Haft und 36.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Der Verteidiger des Angeklagten, Me Karp, plädierte eingangs der Verhandlung für eine Konfrontation mit dem Opfer und der Anhörung deren Schwestern als einzige Augenzeugen, und zwar bevor sein Mandant gehört wird. Es war dann sein Klient, der auch die erneute Anhörung des Ermittlers forderte, dem sich der Anwalt aber nicht anschloss.
Er bestand aber darauf, die Schwester des Opfers zu hören, die sich zur Zeit der Fakten im selben Raum befand.
Dies sah Generalstaatsanwältin Mylène Regenwetter etwas anders, da die Kinder während der gesamten Verhandlungen bereits von der Polizei und dem Untersuchungsrichter gehört wurden, was der Verteidiger aber nicht gelten liess, da die Zeugenaussagen im öffentlichen Prozess oft variieren.
Angst vor einer Verschwörung
Es war dann die Anwältin des mutmasslichen Opfers als Nebenklägerin, Me Vinandy, welche die Qualität der Ermittlungen verteidigte. Sie sah keine pertinente Ursache, diesen Fall komplett neu aufzurollen. Es war dann erneut der Beschuldigte, der mit Erklärungen zu Ereignissen, die sich nach den Fakten abspielten, seine Position verteidigen wollte.
Mit grossen Gesten, aber diffusen Argumenten, versuchte der Beschuldigte die Richter davon zu überzeugen, dass seine Tochter und deren Ehemann eine Verschwörung gegen ihn im Sinn hätten.
Der Richter zeigte sich erstaunt darüber, dass der Angeklagte, obwohl er gelernter Apotheker ist, laut den Ermittlungen seiner eigenen Tochter die Brüste massierte und die Schamhaare stutzte.
In einem Bett geschlafen
Erneut mit grosser Geste zeigte der Beschuldigte dann auf seine anwesende Tochter, die man doch fragen könnte, ob eine Penetration zwischen ihnen stattgefunden hätte, was er selbst heftigst abstritt. Eine Erklärung, warum er mit ihr in einem Doppelbett schlief, während ihre Schwester im gleichen Zimmer in einem Einzelbett lag, konnte der Angeklagte jedoch nicht liefern.
Zu der präzisen und pertinenten Frage des Richters, warum er seiner Tochte die Brüste massierte und die Schamhaare schnitt, erklärte der Beschuldigte, dass diese Fakten auf eine Infektion seiner Tochter im Geschlechtsbereich zurückzuführen sind, obwohl dafür unabhängige Ärzte zuständig sind, wie der Vorsitzende schon vorher erklärt hatte.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können