Sonntag28. Dezember 2025

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Umgehungsstraße kommt

Umgehungsstraße kommt

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Der Staat konnte fast alle benötigten Grundstücke zum Bau der Umgehungsstraße von Dippach-Gare erwerben. Damit dürfte dem Bau nichts mehr im Wege stehen. Nur noch der Staatsrat muss sein Gutachten abgeben.

Nach langen Verhandlungen habe der Staat nun endlich die Grundstücke für den Bau der Umgehungsstraße erwerben können, mit Ausnahme von einer Parzelle, die sich in Miteigentum befinde, erklärte Infrastrukturminister François Bausch am Donnerstag in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des DP-Abgeordneten (und Schöffen der Gemeinde Dippach) Max Hahn. Im «Projet d’arrêté grand-ducal», das derzeit zur Begutachtung beim Staatsrat liege, sei vorgesehen, dass der Miteigentümer der letzten, noch nicht erworbenen Parzelle enteignet werden könne.

Nach dem Gutachten des Staatsrats könne der «Arrêté grand-ducal» unterschrieben und veröffentlicht werden, so Bausch. Ein konkretes Datum für den Baubeginn nannte der Minister aber noch nicht.

Die geplante Umgehungsstraße wird die Abschaffung des Bahnübergangs Dippach-Gare in der rue des Trois Cantons (N13) ermöglichen. Bis zu sechs Minuten beträgt die Wartezeit an der Bahnschranke. Grund für die Verzögerung ist der häufige Zugverkehr, der sich mit dem Ausbau der Strecke Luxemburg-Petingen auf zwei Gleise praktisch verdoppelt hat, was zur Folge hat, dass auch die Bahnschranke am Dippacher Bahnhof doppelt so häufig heruntergelassen werden muss, als das vorher der Fall gewesen war. Mehr als hundert Züge passieren hier täglich.

Enteignungs-Androhung

Eigentlich war vorgesehen, dass die Umgehungsstraße Dippach-Gare zeitgleich mit dem Ausbau der Zugstrecke fertiggestellt sein soll. Weil der Erwerb der für den Bau der Straße benötigten Grundstücke sich aber als äußerst schwierig erwies, kam es zu erheblichen Verzögerungen.

Wie François Bausch in seiner Antwort an Max Hahn betont, hätten die Grundstückseigentümer erst nach Veröffentlichung des «Tableau des emprises» und des Parzellenplans sowie unter Androhung einer Enteignung den Kaufbedingungen zugestimmt.