Die Verhandlungen zu dem anfangs der 90er-Jahre von Charel Ewert gedrehten, wegen Betrugs und Fälschung strafrechtlich relevanten finanziellen Karussell über Panama wurden am Dienstag vor dem Berufungsgericht fortgesetzt. Wegen dieser Affäre wurde „Panama-Charly“ im Mai 2014 in erster Instanz mit seinem heute in der Schweiz residierenden Partner B.
zu drei Jahren bzw. sechs Monaten Haft verurteilt (siehe auch „T“ vom Samstag).
Lange zuvor war Ewert wegen eines anscheinend von ihm in Auftrag gegebenen Überfalls auf einen seiner Hauptkunden – und Freund –, den schwerreichen österreichischen Waffenproduzenten Gaston Glock, der die in Polizeikreisen sehr beliebte gleichnamige Pistole entwarf, zu zwanzig Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Taten, die partout, von wem auch immer initiiert, einzeln verhandelt werden sollten.
Glock wusste Bescheid
John Petry, der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, die Berufung eingelegt hatte, sprach von einem Dutzend Fälschungen in dieser zweiten Affäre und hatte bereits am Freitag die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz gefordert. Ewerts Anwälte, Me Philippe Penning und Me Philippe Onimus, beriefen sich auch gestern auf die Verjährung der vorgeworfenen Fakten, wenn sie denn stattgefunden hätten. Sie sahen in dieser Affäre das Motiv für den tragikomischen Überfall auf Glock, wer auch immer diesen in Auftrag gab.
Am Dienstag stellten die beiden Angeklagten gleich klar, dass sie ihre Finanzmanipulationen Hand in Hand mit Glock tätigten, der von allem genau Bescheid gewusst habe. Vor allem bei einer acht Millionen US-Dollar schweren Anlage in Russland, die jetzt von Glocks Verteidiger zum Amalgam genutzt würde und zu welcher der Beschuldigte B. gestern aussagte, dass er den österreichischen Waffenhändler genauestens informiert habe.
Anschließend ging es zwischen den Richtern und den Angeklagten um den Begriff Spekulation, der in den Vereinigten Staaten – in denen ein Anlageportfolio mit 70 Prozent Aktien als konservativ gewertet wird – höchst relativ ist. Ewert blickte danach auf die Zeit zwischen 1980 und 1984 zurück, als Glock mit einem einzigen Kunden, der österreichischen Armee, an einen dubiosen Händler in Mittelamerika geriet.
Revolutionäre Pistole auf US-Markt
Damals lernte Ewert Glock kennen und riet ihm, seine revolutionäre Pistole auf dem größten, dem US-amerikanischen Waffenmarkt, zu verkaufen. Alleine mit dem Patent, das er der gemeinsamen Firma Unipatent schenkte, wurden enorme Summen eingefahren … die Glock am Tag nach dem Pseudo-Überfall integral aufhob, so Ewert weiter. Sein Partner B. beklagte, dass die von ihm mehrmals angeforderten Revisions- und Besucherberichte der involvierten Schweizer Privatbank in Luxemburg nie zu den Prozessakten gelegt wurden.
Ewert sprach dann noch eine Anekdote an, laut der sich der französische Geheimdienst an ihn als Direktor von Glock-France wandte, um bei der Geiselnahme in einem Kindergarten von Neuilly im Mai 1993 zwei Pistolen zu bestellen, die er unter Druck schließlich direkt lieferte, obwohl man im Hexagon über französische Waffenhändler fahren musste, wie auch Me Kronshagen präzisiert haben wollte.
Me Kronshagen, einer der Anwälte von Glock, wollte vom Angeklagten B. wissen, warum er kurz nach dem Überfall auf Glock eine seiner Spekulationsfirmen liquidiert hatte, worauf dieser sich in seinem Namen und dem seiner Familie gegen eine Verquickung beider Affären verwehrte, mit der Glock entlastet werden soll. Dieser Entlastungsversuch durchzog auch die uferlosen Plädoyers von Glocks Nebenkläger wie ein roter Faden.
Der Prozess wird am Freitag mit weiteren Plädoyers fortgesetzt.
Zu Demaart
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