Wortwörtlich, und auch im übertragenen Sinne. Nach der Pressemitteilung von «Déi Lénk» vom Wochenende (Link), die sich über zwei spezifische Gesetzestexte im Zusammenhang mit Steuern beschwerte und v.a. die Art und Weise, wie diese nun evakuiert werden sollen, gab es am Montag «dicke Luft» in der zuständigen Finanz- und Budgetkommission des Parlaments.
16 in 5 Sitzungen
16 Gesetzesprojekte sollen diese Woche in 5 Sitzungen verabschiedet werden: mit dem Budget 2016 und dem mehrjährigen Haushaltsplan die zwei sog. «wichtigsten» und «teuersten» Gesetze des Jahres.
Als ob dies nicht genug wäre, kommen 14 weitere Gesetzesprojekte dazu: Hier geht es u.a. um so wichtige Sachen wie Betriebsbesteuerung. Weitere Detail-Änderungen an verschiedensten Gesetzen stehen auf dem Programm, und u.a. soll auch die Reform der Fahrzeugkontrolle durchgewunken wurden. Mit diesem Gesetz wird auch quasi «so ganz nebenbei» das Monopol der SNCT gekippt. clc/lm.
Die Oppositionsvertreter verließen vor Ende der Sitzung den Saal. Die Sitzung war am 11. Dezember (also vergangenen Freitag …) vom Vorsitzenden Eugène Berger einberufen worden und hatte sechs Tagesordnungs-Punkte, um u.a. die fünf öffentlichen Sitzungen dieser Woche vorzubereiten.
Nicht nur sei seriöse Parlamentsarbeit an sich nicht möglich ob der Kürze der Zeit, auch in der Kommission könne nur oberflächlich über verschiedene Texte diskutiert werden, hieß es an die Adresse der Regierung.
Am 13. Oktober deponiert
Das Gesetz über die Einführung einer neuen Besteuerungsstufe von 0,05 Prozent auf Vermögenswerten über 500 Millionen für Betriebe hatte bereits im Vorfeld nach polemischen Aussagen von Gast Gibéryen (ADR) für einige Aufregung gesorgt hatte (Link). Es wurde am 13. Oktober von Finanzminister Pierre Gramegna deponiert, also einen Tag vor dem Depot des Budgetgesetzes, in dem es nicht erwähnt wird. Weil es eine Vielzahl von Elementen beinhaltet (u.a. eine Bestimmung über die Mindestbesteuerung von Kapitalgesellschaften), die in der Summe keinen Impakt auf das Budget haben, wie es in der „fiche financière“ heißt.
Das Gesetz tritt integral zum 1. Januar 2016 in Kraft, einzelne Elemente gelten aber auch rückwirkend für das Steuerjahr 2015. Eine zumindest ungewöhnliche Praxis. Der Staatsrat winkte das Gesetz durch mit dem Argument, es handele sich sich dabei um „des dispositions qui allègent la charge fiscale des contribuables“.
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