Obwohl der Mann für ein luxemburgisches Unernehmen aktiv war, und dadurch seine Sozialabgaben in Luxemburg abdrückte, übte er seinen Job ausschliesslich in Deutschland aus. Für das deutsche Finanzamt ist das ein klarer Fall von Steuerhinterziehung.
Das Amtsgericht Trier hat den Manager nun zu einer einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt und zu 180 Tagessätzen à 700 Euro (das sind 126.000 €), berichtet der Trierer Volksfreund in seiner Montagsausgabe.
Der Mann war dem Finanzamt nach einer anonymen Anzeige ins Netz gegangen. Dies sei kein Einzelfall heißt es: Laut Trierer Finanzamt liegen den Fahndern noch 33 ähnliche Fälle vor.
tageblatt.lu
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