Am Mittwoch stellte die Kontroll- und Bewertungskommission für Sterbehilfe ihren Zweijahresbericht vor. Daraus geht hervor, dass 15 Patienten in den Jahren 2013 und 2014 von der Sterbehilfe Gebrauch gemacht haben. Der Bericht wurde am Mittwoch dem Parlamentspräsidenten Mars di Bartolomeo überreicht.
In elf Fällen leitete ein Krankenhausarzt die Euthanasie ein. In drei weiteren Fällen wurde die Sterbehilfe in Altersheimen und in einem Fall im Hause des Patienten durchgeführt. Bei den Betroffenen handelte es sich um elf Frauen und vier Männer. Die Mehrzahl der Patienten war über 60 Jahre alt, elf litten an Krebs, drei hatten ein neurodegeneratives Problem und ein Patient hatte eine Herz-Kreislauf-Erkrankung.
Keine Missbräuche
Parlamentspräsident Mars di Bartolomeo begrüßte am Mittwoch die Tatsache, dass in keinem Fall gegen das Gesetz verstoßen wurde. Sterbehilfe ist in Luxemburg gesetzlich verankert und die Kontrollkommission im Euthanasiegesetz von 2009 vorgesehen. Sie muss alle zwei Jahre einen Bericht verfassen.
Ihre Mission besteht darin, zu prüfen, ob alle Euthanasie-Eingriffe dem Gesetz entsprechend vorgenommen wurden. Bevor ein Arzt die Sterbehilfe einleiten kann, muss er einen Kollegen um Rat fragen, der die Unumkehrbarkeit der medizinischen Situation des Patienten bestätigen muss, so das Gesetz.
Laut dem gleichen Bericht aus den Jahren 2011 und 2012 waren 14 Menschen infolge eines Euthanasie-Eingriffs in Luxemburg gestorben.
Zu Demaart
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