Sonntag1. Februar 2026

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SREL-Unterlagen für die Historiker

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LUXEMBURG - Was geschieht mit dem alten Geheimdienst-Archiv, das in ab den 1960er Jahren bis in die 1980er Jahren angelegt worden war?

Soll das alte SREL-Archiv erhalten oder vernichtet werden? Eine Antwort auf diese Frage hat man im Ressortausschuss des Parlaments noch nicht. Im Zuge der Geheimdienstaffäre 2013 war die Existenz eines umfangreichen Archivs des Geheimdienstes (SREL) bekannt geworden. Darin hatten die Agenten unter anderem Angaben über Politiker, Gewerkschafter und Mitglieder von Vereinigungen festgehalten.

Ein Backup des Archivs war in Senningen angelegt worden, das später im Zuge der Bommeleeër-Affäre beschlagnahmt werden sollte. Das eigentliche Archiv schlummerte in den Kellern des Geheimdienstes in der Escher Straße. Als eine der letzten Amtshandlungen hatte der Untersuchungsausschuss Geheimdienst, der die SREL-Affäre beleuchten sollte, zur sicheren Verwahrung ins Staatsarchiv bringen lassen.

Der Inhalt des Archivs sollte von Historikern aufgearbeitet werden, hatte der SREL-Ausschuss beschlossen. Doch der Zugang von Drittpersonen zu persönlichen Daten anderer ist rechtlich fraglich. Rat wollte sich der Geheimdienstkontrollausschuss daher am Donnerstag von Roland Jahn, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), nehmen.

Jahn habe dem Ausschuss bestätigt, dass man wohl nicht an einem Sondergesetz vorbeikommt, um den Historikern den Zugang zum Srel-Archiv zu ermöglichen, so Alex Bodry, als Fraktionschef der LSAP Mitglied des Ausschusses.

Was nach dieser Arbeit jedoch mit den Unterlagen geschehen soll, darüber ist man sich noch im Unklaren. Laut aktuellem Datenschutzgesetz müssen Datenbanken mit persönlichen Daten vernichtet werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

Die Zeitungsschnipsel, die Berichte der SREL-Agenten über „verdächtige“ Personen aus Parteien, politischen Bewegungen und Gewerkschaften müssten demnach durch den Schredder.

Der Zugang von Privatpersonen zu einer möglichen, sie betreffenden Akte bleibt jedoch nach wie vor möglich. Dazu reicht ein Antrag an den Generalstaatsanwalt.