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Sicherheits-Kontrollen ohne Genehmigung?

Sicherheits-Kontrollen ohne Genehmigung?

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Die Sicherheitsfirma Security Service Schmitt soll nicht über die notwendigen Genehmigungen verfügen, um Sicherheitskontrollen durchführen zu dürfen.

Jeder, der in den letzten Jahren ein Konzert, eine Sportveranstaltung oder ein größeres Dorffest besucht hat, wurde wahrscheinlich von den Angestellten der Sicherheitsfirma Security Service Schmitt am Eingang kontrolliert oder im schlimmsten Fall noch vor Ende der Veranstaltung wieder hinausbegleitet.

Am Mittwoch musste sich das Unternehmen vor Gericht verantworten, da es angeblich nicht über die notwendigen Dokumente verfügt. Die Verhandlung wurde jedoch schon nach wenigen Minuten auf ein späteres Datum vertagt, da die Anwälte der Sicherheitsfirma nicht mit der Vorgehensweise der Ermittler einverstanden waren. Der leitende Ermittler wurde von dem Fall abgezogen. Er soll ersetzt werden. Laut Tageblatt-Informationen laufen die Ermittlungen gegen das Unternehmen bereits seit 2009. Es heißt, die Sicherheitsfirma verfüge über eine Handelsermächtigung, jedoch liege keine Genehmigung des Justizministeriums vor.

Diese wird allerdings benötigt, um Sicherheitskontrollen durchführen oder als Türsteher arbeiten zu dürfen. Laut den Informationen des Tageblatt hätte Security Service Schmitt mit seiner Handelsermächtigung lediglich das Recht, die Karten am Eingang zu entwerten, mehr aber nicht.

Security Services Schmitt wurde vor mehr als 15 Jahren gegründet. Der Hauptsitz der Firma liegt in Wasserbillig. Das Unternehmen unterhält Zweigstellen in Koblenz und in Trier.