Sonntag18. Januar 2026

Demaart Zu Demaart

Headlines

Seine eigene Rente im Auge behalten

Seine eigene Rente im Auge behalten

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Jeder Einzelne sei selber dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass er im Alter über eine angemessene Rente verfügt, sagt der Sozialminister. Die Kampagne „Complétez votre carrière d’assurance pension“ versucht davon zu überzeugen.

Altersarmut sei momentan (noch) nicht das große Problem in Luxemburg: „Nur“ fünf Prozent der Rentner leben laut den Zahlen des Sozialministers unter der Armutsgrenze. Allerdings gibt es einen Riesenunterschied zwischen den Pensionen von Männern und Frauen. Die durchschnittliche Rente eines Mannes betrage in Luxemburg rund 3.000, die einer Frau liege bei rund 1.600 Euro, sagte Sozialminister Mars di Bartolomeo am Mittwoch. Es sind vor allem alleinstehende Frauen, die riskieren später mit einer zu kleinen Rente überleben zu müssen. Oft sei eine Scheidung der Grund dafür, dass sie, aufgrund fehlender Pensionsrechte gezwungen seien, im Alter noch arbeiten zu müssen.

Die rezente Pensionsreform gibt jedem, der seine berufliche Laufbahn unterbricht, die Möglichkeit einer fakultativen oder Zusatzpensionsversicherung. Neu ist nun, dass der minimale Monatsbeitrag auf rund 100 Euro gesenkt wurde.

Der Antrag hierfür muss mindestens sechs Monate nach der Beendigung der obligatorischen Versicherung gemacht werden. Bedingung ist, dass die Berufslaufbahn aus familiären Gründen unterbrochen wird. Zweite Bedingung ist, dass der oder die Betroffene in den drei Jahren vor dem Antrag wenigstens zwölf Monate Pensionsbeiträge vorweisen kann. Da die Regelung erst seit Juni in Kraft ist, seien bis dato nur rund 100 Anträge eingegangen, sagte Di Bartolomeo.

Versicherungszeiten retroaktiv erwerben

Das Ministerium zusammen mit dem „Conseil national des femmes du Luxembourg“ richtet einen Appell an alle Frauen, rechtzeitig an ihren Ruhestand zu denken. Danièle-Becker Bauer, die Präsidentin des CNFL, wies darauf hin, dass in Luxemburg 60 Prozent der Ehen geschieden würden.

Die Frauen seien dabei oft die Leidtragenden; viele dächten nicht daran, sich während ihrer Ehe zu versichern.

Vor allem diesen Frauen bietet die Pensionsreform die Möglichkeit, retroaktiv Versicherungszeiten zurückzukaufen. Auch hier ist die Bedingung, dass die Unterbrechung aus familiären Gründen geschah. Die Versicherungszeiten, die nach-erworben werden, können sich nicht vor dem 18. Lebensjahr befinden. Die dritte Möglichkeit, fehlende Pensionsansprüche zurückzuerlangen, besteht für diejenigen, die sich irgendwann ihre Beiträge ausbezahlen ließen. Diese Personen können – vorausgesetzt sie sind noch keine 65 Jahre alt – diese Beträge wieder einbezahlen und so ihre Pensionsrechte zurückerlangen.

In einer ersten Phase wolle man erreichen, dass die Betroffenen sich freiwillig versichern. Es werde aber schon darüber nachgedacht, dass jeder, der seine berufliche Laufbahn unterbricht, sich obligatorisch weiter versichern müsse, sagte Mars di Bartolomeo. Dabei gebe es aber noch eine reihe juristischer Probleme zu bewältigen.