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Schadensersatz von mehreren 10.000 Euro

Schadensersatz von mehreren 10.000 Euro

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LUXEMBURG - Vor dem Berufungsgericht wurde am Mittwoch der Zivilprozess rund um einen tödlichen Autounfall verhandelt. Ein 27-jähriger Mann musste sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Wegen fahrlässiger Tötung musste sich am Mittwoch ein 27-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, am 18. August 2010 kurz vor 2.00 Uhr in Oetringen-Mühle einen tödlichen Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit verursacht zu haben. Der 25-jährige Beifahrer wurde bei dem schweren Verkehrsunfall getötet.

Vier junge Männer wollten an besagtem Abend, nachdem sie in Ersingen gegessen und sich anschließend zum Bowling nach Foetz begeben hatten, nach Hause fahren. Der Fahrer hatte laut eigenen Aussagen im Restaurant nur ein halbes Glas Wein getrunken. Auf dem Nachhauseweg hat sich dann der Unfall in einer Kurve am Ortseingang der „Éitermillen“ ereignet. Das Auto geriet ins Schleudern, prallte gegen den Bordstein und anschließend mit der Beifahrerseite gegen eine Mauer. Der Beifahrer verstarb an der Unfallstelle, die beiden weiteren Insassen kamen schwer und der Fahrer leicht verletzt ins Krankenhaus. Der Beschuldigte soll mit einer Geschwindigkeit zwischen 67 und 89 km/h unterwegs gewesen sein. An dieser Stelle war allerdings nur Tempo 70 erlaubt.

Fehler

In erster Instanz sah der Angeklagte seinen Fehler der überhöhten Geschwindigkeit ein. Er sagte, dass er sich an den Unfallhergang nicht mehr erinnern könne und erst nach Erklärungen gesucht habe, als er im Krankenhaus lag. Vom Bezirksgericht wurde der Angeklagte zu einer 18 monatigen Haftstrafe auf Bewährung, zu einem Fahrverbot sowie zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Der Angeklagte selbst war am Mittwoch bei der Verhandlung rund um die Nebenklagen nicht anwesend.

In zweiter Instanz ging es nur um den Schadensersatz, den der Beschuldigte der Familie des Opfers und den weiteren Autoinsassen schuldig ist. Es reichte dann der Rechtsanwalt des Opfers und von den weiteren Autoinsassen, Me Pierre Medinger, Nebenklage ein. Insgesamt fünf Nebenklagen, unter anderem für beide Eltern des Verstorbenen sowie dessen Tante, Onkel und Cousin in Höhe von mehreren 10.000 Euro wurden eingereicht. Der Verteidiger des Beschuldigten, Me Franz Schiltz, erklärte während einer Stunde, dass er nicht mit den eingereichten Nebenklagen einverstanden sei. Das Urteil wird am 6. November gefällt.

(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)