Der Staatsrat bezweifelt den Mehrwert einer solchen Beratung.
Auch fragt sich der Staatsrat, ob dieser Text im Strafgesetzbuch unter dem Kapitel „Des crimes et des délits contre l’ordre des familles et contre la moralité publique“ stehen müsse, und ob es nicht angebrachter sei, den Text in das Gesetz bezüglich der Vorbeugung von illegalen Abtreibungen zu integrieren.
Problematisch sei ebenfalls die Definition der „détresse sociale“.
Zu Demaart
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