Sie sollen ihren Säugling derart misshandelt haben, dass er an seinen schlimmen Verletzungen starb. Es kam allerdings am Dienstag nicht zum Prozess. Die Angeklagte erhielt zwar die Vorladung für das Berufungsgericht, allerdings erschien sie am Dienstag ohne Verteidigung.
In erster Instanz wurde die Mutter zu einer Haftstrafe von vier Jahren und der Vater des Säuglings zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und will eine höhere Strafe fordern. Voraussichtlich wird der Berufungsprozess am 4. Juni stattfinden.
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