Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von fünf Jahren, die eventuell zu einer Bewährung ausgesetzt werden könnte. Die Taten gehen auf den 15. Januar 2009 zurück. Der damals 51-jährige Polizist soll an diesem Tag nach der Arbeit zu einer Frau gefahren sein, um ihr polizeilichen Beistand zu leisten. Sieben Jahre lang sollen sich beide gekannt haben. Zudem soll die Frau jahrelang drogenabhängig gewesen sein.
Die Frau soll ihn angefasst haben und nicht umgekehrt. Er habe weder die Frau angefasst, noch sie zum Sex gezwungen. Es gab einen sexuellen Kontakt, doch er konnte sich laut eigenen Aussagen während des Akts nicht wehren, weil seine Arme gelähmt waren.
A Mittwoch entschieden die Richter des Berufungsgericht eine Haftstrafe von insgesamt fünf Jahren davon zwei auf Bewährung Somit muss der ehemalige Polizist drei Jahre ins Gefängnis.
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