Am 28. August 2009 fand in Leudelingen ein Pferdeturnier statt. Anlässlich dieses Turniers sollen die Pferde, die an dem Wettbewerb teilnahmen ordnungsgemäß auf einem Feld festgestrickt worden sein, heißt es. Während des Wettbewerbs bemerkten Teilnehmer jedoch, dass sich einige Pferde losgerissen hatten, darunter auch das Pferd der beschuldigten Frau. Das Teir soll plötzlich eine Straße überquert haben und einen Unfall provoziert haben. Der Motorradfahrer erblickte das Pferd erst im letzten Moment und konnte nicht rechtzeitig abbremsen. Der damals 18-jährige Motorradfahrer überlebte den Unfall nicht. Sein Beifahrer wurde verletzt.
Einige Zeugen sagten aus, dass sie versuchten hatten, die ausgebüchsten Pferde einzufangen, doch das Pferd der Angeklagten hätte man nicht gefunden. Vom Unfall hätten sie nichts mitbekommen.
Sechs Monate Haft gefordert
Ein Polizeibeamter erklärte, dass der Motorradfahrer nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der Beifahrer schilderte, dass auch er erst im letzten Moment das Tier erblickt hätte. Es stellte sich schlussendlich heraus, dass der Haken mit dem das Pferd befestigt war, gebrochen war. Laut Gesetz ist der Eigentümer für seine Taten seines Tiers verantwortlich. Aus diesem Grund muss sich die 38-jährige Halterin jetzt vor dem Gericht in Luxemburg verantworten.
Es wurden insgesamt rund zehn Nebenklagen für das Opfer und die hinterbliebene Familie eingereicht.
Der Verteidiger der Beschuldigten unterstrich, dass die 38-Jährige bereits seit ihrer Jugend Reitsport betreiben würde. «Meine Klientin hatte das Pferd erst im Jahr 2009 gekauft», so der Verteidiger. Zudem erklärte er, dass die Frau ihr Pferd ordnungsgemäß festgeschnallt hatte. Immer wieder führte er die Unfallursache auf die Geschwindigkeit des Motorrads zurück.
Wäre dieser langsamer unterwegs gewesen, wäre es laut Verteidigung nicht zur Kollision gekommen. Der Rechtsanwalt forderte den Freispruch für seine Mandantin.
Staatsanwältin Martine Wodelet ihrerseits war der Meinung, dass die Angeklagte Schuld am Tod des Opfers sei und beantragte eine Haftstrafe von sechs Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Das Urteil wird am 21. März gesprochen.
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