Samstag3. Januar 2026

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„Pass op, dass hatt net zevill schwätzt!“

„Pass op, dass hatt net zevill schwätzt!“

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Seit Mittwoch sind vor der Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg unter anderem drei Polizisten wegen Zuhälterei, Menschen- und Drogenhandel sowie Korruption angeklagt. Es drohen ihnen bis zu 20 Jahre Haft.

Von Juli 2010 bis Dezember 2012 sollen in einem Cabaret in der rue d’Audun in Esch mehrere Tänzerinnen zur Prostitution gezwungen worden sein. Deswegen müssen sich nun drei Polizisten und der Betreiber des Nachtklubs vor Gericht verantworten. Insgesamt sollen 17 Frauen in sogenannten „séparés“ zum Geschlechtsverkehr mit Kunden gezwungen worden sein. Dem Betreiber wird neben Zuhälterei, Menschenhandel und Korruption auch Drogenhandel und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Die drei Polizisten sollen ebenfalls gewusst haben, dass es in dem Lokal zu illegalen Handlungen gekommen sei. Sie müssen sich laut Anklageschrift wegen denselben Vorwürfen verantworten. Alle Angeklagten sind größtenteils geständig. Nur mit einigen Einzelheiten sind sie nicht einverstanden.

Am Donnerstag erklärte ein Ermittler, was sich genau in dem Nachtlokal abgespielt hat. Die Polizei ist den Angeklagten auf die Schliche gekommen, weil eine Tänzerin den Betreiber angeklagt hat. „Sie hat uns verraten, dass der Betreiber des Lokals sehr gute Kontakte zu Polizeibeamten hätte. Aufgrund dieser Aussage wurden die Mobiltelefone der heutigen Angeklagten abgehört“, so der Ermittler.

Es stellte sich heraus, dass die angeklagten Polizisten in ständigem Kontakt zum Betreiber standen. Bei einem von ihnen wurden 1.350 Telefonverbindungen jährlich verzeichnet. Es sei ebenfalls zu regelrechten Sabotagen von Polizeikontrollen gekommen. Wenn die Polizei eine groß angelegte Kontrolle plante, warnten die Angeklagten den Betreiber. So konnte im Nightclub nichts Illegales gefunden werden.

Sabotageakt

„Uns wurde zugetragen, dass es innerhalb der Polizei in Esch immer wieder Probleme gab, wenn es um Kontrollen von Nachtklubs ging. Man kann sogar von Sabotage sprechen. Die Angeklagten hätten, so gut es geht, verhindert, dass Kontrollen durchgeführt werden“, so der Ermittler.

Auch habe einer der angeklagten Polizeibeamten anlässlich der Vernehmung einer Tänzerin dem Betreiber des Lokals geraten: „Pass op, dass hatt net zevill schwätzt!“

Sie versteckten ihr Spiel

In der gestrigen Verhandlung wurde immer deutlicher, dass die Beamten ihre kriminellen Machenschaften verstecken wollten. Bei einer von der Staatanwaltschaft angeordneten Kontrolle seien die Angeklagten zusammen mit einer Praktikantin der Staatsanwaltschaft zum Cabaret gefahren und hätten ihr den Betreiber vorgestellt. Zu dem Zeitpunkt war keine der Tänzerinnen anwesend. Die Angeklagten seien mehrmals die Woche in Uniform, also im Dienst, im Nachtklub gewesen und hätten kostenlos Getränke zu sich genommen. Sie hätten des Weiteren immer aufgepasst, dass so wenig Kunden wie möglich zu dem Zeitpunkt im Lokal waren.

Einer der beschuldigten Beamten soll auch sexuellen Kontakt zu mehreren Tänzerinnen gehabt haben. „Für diese Dienstleistung hat er jedoch bezahlen müssen“, erklärte der Ermittler. Die Polizeigruppe, der auch die Angeklagten angehörten, habe ebenfalls die Weihnachtsfeier im Nachtclub gefeiert. Der Betreiber habe den Tänzerinnen des Öfteren befohlen: „Sidd esou léif wéi méiglech mat de Kollege vun der Police.“ Einer der Angeklagten soll auch beim Geschäftsführer angegeben haben, dass dies ein Geschäft sei, wo eine Hand die andere wasche.