Bisher gibt es zwölf „zones de protection spéciale“ (ZPS) für Vogelarten in Luxemburg. Diese fallen unter die so genannte „directive 79/409/CEE“ auch genannt „directive Oiseaux“, welche den Schutz von wilden Vogelarten auf europäischem Gebiet der Mitgliedsstaaten, reguliert und verwaltet. Nun sollen sechs weitere Gebiete in Luxemburg zur „Important Bird Areas“ werden. Diesbezüglich hat der Abgeordnete Max Hahn einen Fragekatalog an die Umweltministerin Carole Diesbourg (déi Gréng) adressiert.
" class="infobox_img" />Der Uhu wird immer seltener.
Der Abgeordnete wirft Fragen auf, wie beispielsweise solche „zones IBA“ und ZPS definiert werden, was die Kriterien sind, für die Kennzeichnung eines Gebiets als Schutzgebiet für Vögel. Unter anderem sei es, Hahn zufolge, wichtig zu wissen, ob Hinweise von Privatleuten dazu führen können, dass ein Gebiet zur „zone IBA“ oder ZPS wird oder die Entdeckung neuer Vogelarten ein Grund sein können. Zu den Fragen zählt des weiteren, ob der Bestand der geschützten Vögle in diesen Zonen kontrolliert wird, ob dies in regelmäßigen zeitlichen Abständen stattfindet und welche Schlussfolgerungen daraufhin gezogen werden können.
Die Richtlinien, wann ein Gebiet zur ZPS wird, sind, laut Ministerin, vom Europäischen Gerichtshof festgelegt. So werden, laut Umweltministerin, als ZPS alle Gebiete eingeordnet, die vom ornithologischen Standpunkt aus als Ideale Umgebung zur Erhaltung der Spezies gelten. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind dafür zuständig eine solche Zone zu benennen.
Wissenschaftliche Kriterien
Als IBA werden ebenfalls Gebiete bezeichnet, die als günstiger Ort für den Erhalt bestimmter Vogelarten gelten. Allerdings basieren die Angaben auf einer wissenschaftlichen Bestandsaufnahme, die im Rahmen des Programms „Birdlife International“ durchgeführt wird. Die IBA müssen unterschiedlichen Kriterien unterliegen um als solche bezeichnet zu werden.
Dies ist zum Beispiel das Aufweisen einer gewissen Anzahl einer gefährdeten Vogelart, die Zone gilt als Lebensraum zahlreicher Zugvögeln oder aber sie beheimatetet eine bestimmte Spezies auf beschränktem Lebensraum. Der Unterschied zwischbn IBA und ZPS ist, laut Ministerin, dass das Regiment für die IBA eigentlich strenge Richtlinien beinhaltet als für die ZPS.
Unterschiedliche Bestandsaufnahmen
Auf den Punkt ob auch auf Hinweis von Privatleuten hin eine Gebiet als IPA oder ZPS gekennzeichnet werden kann, ging die Ministerin nicht wirklich ein. Sie erklärte nur, dass nach der „directive Oiseaux“ und dem Europäischen Gerichtshof nur die wissenschaftlichen Kriterien für die Auswahl und Eingrenzung einer solchen Zone ausschlaggebend sind. So kann eine Zone als ornithologisch bedeutend gekennzeichnet werden, wenn eine spezifische Vogelart verstärkt an dieser Stelle oder spezifischen Gebiet präsent ist. Was die Kontrolle des Bestandes angeht beziehen sich, laut Ministerin, diesbezügliche Informationen auf unterschiedliche Bestandsaufnahmen, die nach systematischen Standarts von der „Centrale ornithologique du Luxembourg“ aufgezeichnet werden. Unter anderem werden diese Angaben auch in einer Datenbank des „Musée National d‘Histoire Naturelle“ festgehalten. Des weiteren sollen diese Angaben regelmäßig an die Mitgliedsstaaten und die europäische Kommission weitergeleitet werden, dies in periodischem Abstand von sechs Jahren.
Welche Schlussfolgerung aus diesen Daten und Aufzeichnungen des Artbestandes gezogen werden, erläuterte die Ministerin nicht näher, sie betonte nur, dass es wichtig sei einen Überblick über die Situation, den Lebensraum und den Bestand zu haben um gefährdete Vogelarten weiterhin besser schützen zu können.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können