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Nackt im Fenster

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Wegen Sittenwidrigkeit musste sich am Dienstag ein Mann vor Gericht verantworten. Ihm wird zur Last gelegt Minderjährigen sein Geschlechtsteil gezeigt zu haben.

Ein Mann muss sich wegen Exibitionismus vor Gericht verantworten. Zum einen war es eine Passantin, zum anderen eine Nachbarin, die Anzeige bei der Polizei erstatteten. Die Passantin erklärte vor Gericht, dass sich am 14. Oktober in der Mittagspause in der route de Thionville in der Hauptstadt ein Mann nackt gegen das Fenster seiner Wohnung gedrückt habe. „Ich war schockiert und hab sofort die Polizei informiert. Darüber hinaus haben auch Schüler den Mann gesehen“, erklärte die Zeugin. Ein knappes Jahr später, im Juni 2014, kam es zu einer erneuten Anzeige gegen den gleichen Mann. Damals hatte der Sohn einer Nachbarin den Mann gesehen, wie er nackt in seiner Wohnung, diesmal in der rue de la Fraternité herumgelaufen sei.

Daraufhin hätte die Frau Anzeige gegen den Mann erstattet. Des Weiteren sei, laut dem Sohn, sein Geschlechtsteil damals in erigiertem Zustand gewesen. Die Partnerin des Beschuldigten bestätigte, dass ihr Freund mehrmals nackt durch die Wohnung gelaufen sei. Er habe sich aber nie anderen Personen zeigen wollen. „Am 14. Oktober 2013 war ich anwesend. Mein Freund war zwar nackt hat sich aber nie gegen das Fenster gedrückt, um sich anderen zu zeigen“, so die Frau vor den Richtern.

«War keine Absicht»

Der Angeklagte gab an, es sei nie seine Absicht gewesen sich anderen nackt zu zeigen. Im Juni des vergangenen Jahres sei es derart heiß gewesen, dass er mehrmals mit nackten Oberkörper durch die Wohnung gelaufen sei.

Sein Verteidiger, Me Paul Minden, erklärt, dass der Mann sich nicht strafbar gemacht hätte. „Mein Mandant lebt in einer harmonischen Beziehung und ist gut erzogen. Es war nie eine böswillige Absicht sich nackt zu zeigen. Laut Gesetz ist es nicht verboten in den eigenen vier Wänden nackt herumzulaufen“, so der Rechtsanwalt. Er forderte den Freispruch.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Michèle Feider, sah dies anders: „Es ist merkwürdig, dass der Angeklagte sowohl in der route de Thionville, als auch in der rue de la Fraternité nackt gesehen wurde“. Eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe wurde gefordert. Das Urteil ergeht am 4. November.