Am 9. August 2010 wurde das Kind geboren und am 19. September desselben Jahres ist es an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben. Die Eltern im Alter von 21 beziehungsweise 26 Jahren weisen jegliche Schuld von sich. Beide sagten vor dem Präsidenten der Kriminalkammer, Prosper Klein, dass sie nichts mit dem Tod ihres Kindes zu tun hätten. Die beiden Angeklagten riskieren eine lebenslange Haftstrafe.
Am Donnerstag wurden die Plädoyers der Rechtsanwälte gehört. Me Claudia Monti, die Rechtsanwältin der 21-jährigen Mutter, betonte, dass laut einzelnen Zeugen, die vor Gericht ausgesagt haben, die Angeklagte ein Monster sein müsste und das Böse charakterisieren würde. «Dem ist aber nicht so. Ich hatte zudem den Eindruck, dass dieser Prozess nur gegen meine Mandantin geführt wurde», sagte Monti. Anschließend ging die Rechtsanwältin auf die Person ihrer Klientin ein. «Meiner Meinung nach ist die Beschuldigte eigentlich eine sehr nette Person, sie kann allerdings sehr böse wirken. Ich glaube, dass meine Mandantin unter der Borderline-Krankheit leidet», erklärte die Anwältin.
Emotionale Achterbahn
Sie wies dann darauf hin, dass man vor Gericht die deutlichen Persönlichkeitsschwankungen ihrer Mandantin bemerkt habe. Deshalb sei diese, so Monti, in Behandlung, um die Schwankungen in den Griff zu bekommen.
«Meine Mandantin hat ihre Tochter nie geschlagen, deshalb plädiere ich in diesem Fall ‹in dubio pro reo›, also im Zweifel für den Angeklagten», sagte die Rechtsanwältin. Was die weiteren vorgeworfenen Straftaten anbelangt, also die unterlassene Hilfeleistung und das Schütteln des Babys, plädierte die Rechtsanwältin auf Freispruch.
Anschließend hatte Me Marc Lentz das Wort, der zu Beginn hervorhob, dass er sich in seiner gesamten Karriere noch nicht mit solch einem schlimmen Fall befassen musste. In seinem Plädoyer unterstrich der Rechtsanwalt, es lägen keine Beweise vor, wer dem Kind die schweren Verletzungen zugefügt habe.
«Es gibt außerdem keinen materiellen Beweis dafür, dass das Kind gegen die Decke gestoßen ist», so Me Marc Lentz. Auch der Rechtsanwalt des 26-jährigen Beschuldigten forderte den Freispruch für seinen Mandanten.
Katastrophale hygienische Zustände
Die beigeordnete Staatsanwältin, Doris Woltz, betonte anfangs ihres Strafantrags, die hygienischen Zustände in der ersten Wohnung der beiden Beschuldigten seien katastrophal gewesen. Anschließend unterstrich sie die zahlreichen Lügen, die die Angeklagten anlässlich der Ermittlungen in die Welt gesetzt hatten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schilderte dann den gesamten Lebenslauf des Kindes und die Zustände, die in der Partnerschaft geherrscht haben.
Gefordert wurden für den 26-jährigen Beschuldigten lebenslange Haft und für die 21-Jährige Angeklagte 30 Jahre Gefängnis. Das Urteil ergeht am 5. Juli.
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