Donnerstag1. Januar 2026

Demaart Zu Demaart

Headlines

Mehrsprachigkeit spaltet das Parlament

Mehrsprachigkeit spaltet das Parlament

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Einstimmigkeit fast auf der ganzen Linie gab es im Parlament. Nur ein Gesetzentwurf, bei dem es um die Sprachkompetenz von ausländischen Anwälten ging, störte die politische Harmonie. 48 Abgeordnete (CSV, LSAP, Grüne) stimmten am Ende dafür.

Luxemburgisch, Französisch und Deutsch sind Pflichtsprachen für Anwälte, die in Luxemburg praktizieren. Das wird auch weiterhin so bleiben. Ein unter dem Druck der EU-Kommission ausgearbeitetes Gesetz differenziert künftig allerdings bei den Niveaus, die ein Anwalt in den drei Sprachen beherrschen muss. Ausländische Anwälte können sich, nachdem sie drei Jahre unter ihrem Herkunftstitel praktiziert haben, in die Liste der luxemburgischen Anwälte eintragen lassen. Dabei wird prioritär die Kenntnis der französischen Sprache geprüft.

Xavier Bettel (DP) bedauerte in der Debatte den vom Gesetzgeber eingeschlagenen Weg. Er erinnerte an eine einstimmig vom Parlament verabschiedete Motion, in der stattdessen eine Trennung von „avocat plaideur“ und „avocat conseil“ (mit eingeschränkten Sprachanforderungen) angeregt wurde. Das Ignorieren dieser Motion sei eine flagrante Missachtung des Parlaments, klagt Bettel. Die DP enthielt sich beim Votum. Die ADR stimmte gegen das Gesetz. Hier werde ein weiteres Stück luxemburgische Identität aufgegeben, bemerkte Gast Gibéryen. Derzeit sind in Luxemburg 380 europäische Anwälte eingeschrieben. Innerhalb von drei Jahren hat ihre Zahl um 90 zugenommen.

Organisation des Lycée Clerf

Einstimmig angenommen wurde das Gesetz über die Organisation des Clerfer Lyzeums. Das Gesetz zum Bau dieses Gymnasiums wurde bereits am 30. Januar angenommen. Berichterstatter Claude Haagen (LSAP) erinnerte eingangs seiner Rede nochmals an die Bedeutung des Clerfer Lyzeums für die Nordregion des Landes. Der Gesetzentwurf zur Organisation des Schulbetriebs sieht 79 Vollzeitposten sowie einen Direktor, einen beigeordneten Direktor und einen „chargé de direction“ vor. Die jährlichen Kosten für Unterrichtspersonal und Direktion sind mit 8,7 Mio. Euro/Jahr angesetzt. Insgesamt werden die jährlichen Betriebskosten des Lyzeums mit 11,3 Millionen veranschlagt.

Zwischen 486 bis 646 Schüler sollen laut Gesetzentwurf in 34 Klassen betreut werden, dies sowohl im technischen als auch im klassischen Sekundarunterricht. Vorgesehen ist allerdings nur die Unterstufe. Ein Punkt, der teilweise kritisch bewertet wurde. Unterrichtsministerin Mady Delvaux gab in ihrer Stellungnahme zu verstehen, dass das Lyzeum durchaus um einen mittleren und oberen Zyklus erweitert werden könne.

Änderungen beim Elternurlaub

Emile Eicher (CSV) erinnerte in seiner Intervention an die geographische Bedeutung des Lyzeums im Rahmen des „Pôle d’enseignement Nord“. Er sprach von einer Schule von einer optimalen Größe mit innovativem Konzept. Dies bezogen auf die geplante Schaffung von zwei Kohabitationsklassen zusammen mit der Ediff („Education différenciée“) und die erweiterten Öffnungszeiten (7.30 bis 18.00 Uhr) mit Betreuung der Schüler auch außerhalb der eigentlichen Schulzeiten.

Die Umsetzung einer EU-Richtlinie bringt für Luxemburg zwei kleinere Änderungen am Gesetz über den Elternurlaub („congé parental“). Der für drei Monate gewährte Sonderurlaub ohne Entschädigung für Personen, welche die Kriterien des „normalen“ Elternurlaubs nicht erfüllen, wird von drei auf vier Monate verlängert. Der vom Familienministerium entschädigte Elternurlaub bleibt von der Direktive unberührt. Er liegt mit sechs Monaten schon heute über der in der Richtlinie festgelegten Mindestdauer von vier Monaten.

Neu ist auch, dass am Ende eines regulären Elternurlaubs der Patron auf Wunsch des/der Betroffenen über eine Änderung oder eine Flexibilisierung von dessen Arbeitszeit diskutieren muss. Ein „refus“ muss vom Arbeitgeber begründet werden.

Der Elternurlaub wurde in Luxemburg 1999 eingeführt. Generell wurde in der kurzen Debatte bedauert, dass es noch immer in erster Linie die Frauen sind, die ihn beanspruchen (75 Prozent der Anträge).