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Die Arbeitnehmerkammer (CSL) bestreitet, dass 40% der Haushalte keine Einkommenssteuer entrichten. Sie fordert mehr Zahlen, um sich ein genaueres Bild der Lage zu machen.

Es sei falsch, zu behaupten, 40% der Luxemburger Haushalte würden keine Einkommenssteuer bezahlen, so die Arbeitnehmerkammer in ihrer letzten Ausgabe der Econews.

Mit Blick auf die von der Regierung angekündigte Steuerreform ist die Arbeitnehmerkammer („Chambre des salariés Luxembourg“, CSL) zurzeit dabei, ein Gutachten zu dieser Reform zu erstellen.

Bei der Auswertung des ihr bislang zugestellten statistischen Materials fiel auf, dass die Zahlen zwar vielleicht korrekt sind, jedoch die Methode ihrer Erfassung und Auswertung nicht immer mitgeteilt wird.

Falsches Gerücht

So komme seit Jahren immer wieder das Gerücht auf, dass ein hoher Anteil von rund 40% der Haushalte in Luxemburg keine Steuern bezahlen und ein kleiner Prozentsatz an Haushalten im oberen Einkommensbereich einen Großteil der Steuern tragen würde, kritisiert die Arbeitnehmerkammer in der letzten Ausgabe ihrer Econews. Die CSL weist darauf hin, dass dieser vermeintlich hohe Anteil auf eine methodologische Problematik zurückzuführen sei.

Bei der Erstellung der Luxemburger Statistiken werden nämlich alle Steuerzahler einbezogen, auch jene, die nur einen Teil des Jahres arbeiten oder Leute mit einer Teilrente. Wer jedoch nur wenige Zeit im Jahr arbeite, verfüge über ein nur sehr geringes Einkommen und brauche unter Umständen keine Einkommenssteuer zu zahlen. Durch die Berücksichtigung dieser Fälle würde jedoch ein Durchschnittswert erstellt, der dem realen Bild der Steuerlandschaft nicht gerecht werde. Solche Zahlen seien daher mit Vorsicht zu genießen und sollten auf jeden Fall nicht zu der Schlussfolgerung führen, 40% der Haushalte würden keine Steuer zahlen.

Steuern werden sogar unter 1.000 Euro fällig

Die Arbeitnehmerkammer erinnert daran, dass ein Arbeitnehmer, der in die Steuerklasse 1 eingestuft ist, bereits ab einer Grenze von noch unter 1.000 Euro Einkommen im Monat Steuern zahlen muss. Das ist deutlich weniger als der soziale Mindestlohn oder das garantierte Mindesteinkommen (RMG).

Die Kammer weist auch darauf hin, dass alle Luxemburger Haushalte über den Weg der indirekten Steuern zum Steueraufkommen beitrügen. Außerdem müssten seit dem 1. Januar 2015 alle Personen mit einem Einkommen, das über dem sozialen Mindestlohn liege, die 0,5% „vorübergehende Steuer zum Ausgleich des Haushalts“ zahlen. Die Kammer bedauert übrigens diese Entwicklung, weil sie, laut Statistikamt Statec, zu einer Schwächung der Kaufkraft der Haushalte geführt habe. Was den kleinen Anteil an Personen mit großem Einkommen anbelange, die angeblich den Großteil des Steueraufkommens tragen müssten, fände es die CSL interessant, zu erfahren, wie es um die Einkommenslage dieser Haushalten stehe. Denn wer viel Steuern zahle, der verfüge auch über entsprechende Einnahmen, unterstreicht die CSL, die daran erinnert, dass der Steuersatz von rund 40% in Luxemburg nicht besonders hoch sei und sowohl die Mittelklasse wie auch die sehr Reichen betreffe.

Generell sei es notwendig, für die Arbeiten an der Steuerreform, die gegen Ende der aktuellen Legislaturperiode stehen soll, über transparente und vollständige Zahlen zu verfügen, so das Fazit der Arbeitnehmerkammer.

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