Am dritten Tag der Berufung im Haller Mordfall saßen am Montag Giuseppina T. (44), ihr Sohn Eric T. (24), Sven R. (22) und der damals minderjährige Tom K. (20) erneut auf der Anklagebank. Ihnen wird der Mord am Lebensgefährten von Giuseppina, dem damals 65-jährigen Raymond G., vorgeworfen, den sie am 20. November 2010 auf bestialische Art und Weise umgebracht haben.
Die drei zur Tatzeit volljährigen Angeklagten waren in erster Instanz zu Haftstrafen zwischen 25 und 30 Jahren verurteilt worden, während Tom K. zu 15 Jahren Haft, wovon zehn Jahre auf Bewährung verurteilt wurde. Alle gingen sie in Berufung. Am Montag war es dann am Plädoyer der Verteidigerin der Hauptangeklagten, Me Claudia Monti, die sich dagegen wehrte, dass diese furchtbare Affäre jugendlicher Gewalt als diabolischer Plan allein ihrer Klientin angehängt wird.
Wie deren Lebensgefährte und Opfer stand ihre Mandantin seit langen Jahren unter Aufsicht des Sozialamtes, das die zahlreichen Hilferufe des Paares ignorierte. Die Ermittlungen seien an ihrer Klientin vorbeigelaufen, als hätte sie keine problematische Vergangenheit gehabt. Auch der Experte sei nicht davon ausgegangen, dass es sich bei der Angeklagten um eine in der Jugend misshandelte Person handelt, bei der zu jeder Zeit posttraumatische Symptome ausbrechen können.
Es ging dann darum, ob das Mordszenario vorsätzlich geplant war und ob in einer Gewaltspirale, wie es die Richter in erster Instanz nannten, überhaupt noch rationale Abläufe möglich sind, so die Anwältin weiter. Sie forderte eine für ihre Mandantin verständliche Strafe, eine, die nicht für Menschen zweiter Klasse gedacht ist. Dies in der Hoffnung, dass ihre Klientin eine Bewährungsstrafe mit Auflagen bekommt, die ihr psychologischen Beistand garantieren würde.
Vorbedacht zurückgehalten
Me Marc Lentz, Verteidiger von Eric T., wehrte sich gegen die in erster Instanz zurückbehaltene „kollektive Gewalt“ und wollte vom Volksmundprinzip „mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen…“ weg. Die Schuld müsse in diesem Fall individuell beurteilt werden. Für den Anwalt sei kein Wille zur Tötung vorhanden gewesen – auch wenn die „Lektion“ tödlich ausgefallen ist. Er möchte seinen Klienten als Komplize und nicht als Mittäter verurteilt sehen.
Martine Solovieff, die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, erklärte, in ihrer 30-jährigen Karriere sei noch selten ein Fall von einer solch hartnäckig durchgezogenen Gewaltbereitschaft auf ihrem Schreibtisch gelandet. Da während der Verhandlungen nur selten die Rede ging vom Opfer, erwähnte sie die Tatsache, dass Raymond G. als einziger über ein geregeltes Einkommen verfügte und im Haus der Hauptangeklagten wie ein Tier gehalten wurde.
Er hatte kein Bett und wurde mehrmals bei einer verhinderten Flucht verletzt. Die Hauptangeklagte hatte Zugriff auf die Konten, weshalb ein Motiv nur schwer erkennbar ist. Martine Solovieff folgte nicht den ersten Richtern, die den versuchten Totschlag und den Mord zurückbehielten. Sie sprach von einer einzigen „intention criminelle en deux phases“, zu der das provokative Element die laut eigenen Aussagen „quälende“ Hauptangeklagte war, die ihren Sohn und seine Freunde zu Mittätern machte.
Giuseppina T. habe während der lange andauernden Tat mehrmals gesagt „Hie muss stierwen!“. Zum Vorbedacht berief sich Martine Solovieff auf zwei präzise Urteile und den Experten, der von einer vorbedachten, aber keiner impulsiven Tat sprach. Sie forderte denn auch lebenslängliche Haft für Giuseppina T. und 30 Jahre für Sven R., 25 Jahre für Eric T. und für Tom K. die Bestätigung der ersten Instanz (15 Jahre, wovon zehn Jahre auf Bewährung).
Das Urteil wird am 4. März ergehen.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können