Videoüberwachung (70%), Aufzeichnung von Telefongesprächen (8,5%), Überwachung des Informatikflusses (7%), Geolokalisierung per GPS (5%), Überwachung von Gebäudezugängen (5%), die Anwendung biometrischer Systeme (1%) und die Kontrolle der Arbeitszeiten (3,5%), dies die Aufteilung der rund 6.000 Anfragen zur Überwachung an Arbeitsplätzen, die die nationale Datenschutzkontrollkommission in den letzten Jahren behandelte.
Nummer oder Firma prüfen
Alle Überwachungen müssen von der Datenschutzkommission genehmigt werden und sind mit einer Nummer versehen.
Diese sollte auf den Hinweis-Aufklebern zu finden sein, mit denen auf die Überwachung in Betrieben oder anderswo aufmerksam gemacht wird.
Auf der Webseite www.cnpd.public.lu kann man unter der Rubrik „Registre public“, danach unter «Consulter la liste» diese Nummer eingeben. So erfährt man, was genau genehmigt wurde.
Umgekehrt kann man auch den Namen einer Firma eingeben und erfahren, welche Überwachungen sie beantragt hat. Findet eine solche statt und das Unternehmen hat laut Liste keine beantragt, sollte unverzüglich die CNPD informiert werden.
Luxemburg verfügt über ein relatives klares Gesetz. Es geht darum, dass sich die hie und da einander entgegengesetzten Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Waage zu halten. Die Methoden der Überwachung werden durch neue Informatiktechnik immer größer. Sie gehen von Zugangsbadges, Arbeitszeitkontrollen über biometrische Systeme (Fingerabdruck) hin zum Festhalten von Betriebszeiten und Nutzerdaten von Computern, E-Mails inklusive.
Briefgeheimnis
Da immer mehr Menschen immer mehr Zeit am Arbeitsplatz verbringen, dürfen private E-Mails von dort aus verschickt werden. Sie unterliegen dann dem Briefgeheimnis. Für alle Kontrollen gilt: sie müssen von der «Commission nationale pour la protection des données» (CNPD) genehmigt werden, wie deren Präsident Gérard Lommel am Dienstag festhielt. CSL-Präsident Jean-Claude Reding unterstrich die Bedeutung der Broschüre, die Antwort auf alle wichtigen Fragen gibt. Es werde darüber nachgedacht, das Thema Kontrolle am Arbeitsplatz als Weiterbildungskurs bei der CSL anzubieten. Noch vor Dezember erscheint das 50 Seiten starke Dokument auch auf Deutsch.
Es kann unter www.csl.lu abgerufen werden.
(Serge Kennerknecht/Tageblatt.lu)
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