Donnerstag15. Januar 2026

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Horesca bedauert strikte Kriterien

Horesca bedauert strikte Kriterien

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In der aktuellen Ausgabe ihrer Verbandszeitung geht die Horesca (nationaler Hotel-und Gaststättenverband) auf mehreren Seiten auf das Gesetz zum Nichtraucherschutz ein, das seit dem 1. Januar dieses Jahres auch in den Cafés gilt.

Unter anderem ist der Publikation ein Formular eingegliedert, mit dem eine Genehmigung für eine Raucherzone beim Gesundheitsministerium („Inspection sanitaire“) angefragt werden kann. Ein professioneller Installateur muss den Antrag übrigens mit ausfüllen und die Konformität der entsprechenden Rauchabzugsanlage bescheinigen.

Strenge Kriterien

Im Leitartikel der Zeitschrift geht Generalsekretär François Koepp dann auf die neue Regelung ein und bedauert in dem Zusammenhang, dass das entsprechende großherzogliche Reglement, das definiert, wie die Raucherzonen zu gestalten sind, erst kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes publiziert wurde.

Auch seien die Kriterien bedauerlicherweise streng, was bedeute, dass viele Gaststättenbetreiber nicht die Möglichkeit hätten, solche Raucherinseln einzurichten. Dies würde dazu führen, dass die Raucher sich auf dem Bürgersteig wiederfinden und zahlreiche Wirte dort Aschenbecher, einen Tisch und eventuell einen Regenschutz (Schirm) und Heizsysteme installierten, um ihren Gästen so ein wenig Komfort zu bieten. Allerdings sei auch dies genehmigungspflichtig, so Koepp weiter, der auf notwendige kommunale Genehmigungen verweist, um Objekte auf öffentliche Wege stellen zu dürfen. Er geht weiter auf die Aussagen der hauptstädtischen Bürgermeisterin Lydie Polfer ein, die in einem Gespräch mit dem Verband ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen hatte, dass alle Beteiligten mit gesundem Menschenverstand an die Thematik herangehen. Dieser Aussage schließt sich François Koepp an.

Elektronische Zigaretten

Die Publikation der Branche verweist in einem weiteren Beitrag auf die Aussagen von Gesundheitsministerin Lydia Mutsch, die in einer ersten Phase behauptet habe, der Gebrauch von elektronischen Zigaretten in den Cafés sei ebenso untersagt wie der klassischer. Mittlerweile habe sie sich eines Besseren besonnen und verwies nun auf eine europäische Direktive, die definieren soll, wie viel Nikotin in einer der neuartigen Zigaretten sein darf. Wenn diese Direktive vorliege und appliziert würde, dann könnte das Verbot ausgeweitet werden, so die Ministerin unlängst. Bis dahin darf elektronisch geraucht werden, auch in Gaststätten. Der nationale Zigarettenproduzent Heintz van Landewyck arbeitet übrigens zurzeit an einem solchen Gerät, das in wenigen Monaten auf den Markt kommen soll.