Die erste sexuelle Aggression soll am 9. März 2014 um 5 Uhr in einem Keller in der rue de Strasbourg stattgefunden haben, wo der Angeklagte eine damals 47-jährige Frau festgehalten haben soll, indem er die Tür mit einem Betonblock blockierte, um sie dann zu vergewaltigen.
Eine zweite sexuelle Nötigung an einer damals 23-jährigen Frau soll gegen 0.50 Uhr an der Ecke rue de Hollerich und rue Adolphe Fischer stattgefunden haben. Laut Strafantrag soll bei diesem Vorfall das Opfer auch mit einem spitzen Gegenstand am Hals bedroht worden sein.
Vergewaltigung ist ein krimineller Akt
Anfangs der Sitzung am Donnerstag befand sich das Gericht als einfache Strafkammer nicht zuständig für eine Straftat – laut Artikel 442-1 –, die maximal 20 Jahre und minimal 5 Jahre Haft vorsieht. Diese müsse vor einer Kriminalkammer verhandelt werden. Denn eine Vergewaltigung ist kein Delikt, sondern ein krimineller Akt.
Nachdem das Gericht das Urteil in dieser Angelegenheit auf den 30. Oktober fixiert hatte, wurden einige strafrechtliche Verstöße verhandelt, die dem ziemlich gewaltorientierten Angeklagten im Strafvollzug in Schrassig vorgeworfen werden.
Gefangene will ständig verlegt werden
Der Untersuchungsgefangene scheint in keinem Block der Strafanstalt zufrieden zu sein und will immer wieder verlegt werden. Um diese Launen durchzusetzen, hat der Angeklagte Ende Oktober 2014 die Matratze in seiner Zelle angezündet.
Sein Anwalt, Me Philippe Stroesser, sprach von Frust bei seinem Klienten, der autoaggressive Tendenzen hat, ansonsten er wohl nicht das Feuer in seiner eigenen Zelle gelegt hätte. Auch habe dieser sich mehrere Male mit einem Messer am Unterarm verletzt. Sein Mandant sei als einfach gestrickter Minderjähriger aus Nordafrika nach Luxemburg gekommen und nach einer Karriere in Dreiborn nun seit 18 Monaten in Schrassig
eingesperrt wegen zwei Affären, die er laut seinem Anwalt abstreitet.
Der Angeklagte sagte am Donnerstag vor Gericht, er fühle sich in Schrassig ungerecht behandelt, doch konnte die Vorsitzende ihm nicht helfen. Sie wandte sich an die Substitutin Nadine Scheuren, die bei dem Angeklagten eine intolerante bis aggressive Haltung feststellte und eine Strafe von 30 Monaten Haft sowie eine Geldstrafe forderte. Das Urteil zu dieser Affäre in der Affäre wird am 30. Oktober gesprochen.
Zu Demaart
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