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Gewerkschafter gewinnt gegen Gewerkschafter

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Weil er sich verleumdet glaubte, zog ein LCGB-Gewerkschafter gegen den Kollegen vom OGBL vor Gericht und verlor.

Die Fakten gehen auf das Jahr 2013 zurück. Am 26. August, wenige Monate vor den Sozialwahlen, läßt der LCGB einen Handzettel an die Mitarbeiter eines Luftfahrtunternehmens auf Findel austeilen, in dem die damalige Personaldelegation vorgeworfen wird, sie habe während ihrer Mandatszeit nicht viel geleistet. Die Konkurrenzgewerkschaft OGBL stellt die Mehrheit der Personaldelegierten.

OGBL-Zentralsekretär Hubert Hollerich, für das Ressort Flugwesen in der Gewerkschaft zuständig, entgegnet unverzüglich mit einer Gegendarstellung. Das missfällt dem LCGB-Kollegen, zumal Hollerich im Flugzettel von „Lügenbaron Münchhausen“ spricht, ohne jedoch einen Namen zu nennen. Die Folge ist eine Klage von LCGB-Sekretär Aloyse Kapweiler beim Gericht, wobei sich auf das Gesetz über Meinungsfreiheit berufen wird.

Am Donnerstag fällt das Urteil im Prozess, das im März 2015 stattgefunden hat. Der OGBL-Gewerkschafter wird auf der ganzen Linie freigesprochen.