Mittwoch14. Januar 2026

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Geldstrafe für Barthelmé gefordert

Geldstrafe für Barthelmé gefordert
(Tageblatt-Archiv)

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Der Staatsbeamte aus dem Tourismusministerium Pierre Barthelmé steht seit Mittwoch vor Gericht. Ihm wird Verstoß gegen den Datenschutz vorgeworfen.

Vor den letzten Parlamentswahlen soll Barthelmé, Kandidat für die CSV im Südbezirk, seinen Zugang auf das «Registre national et identification des personnes physiques» benutzt haben, um sich Wähleradressen zu verschaffen. Der Vorwurf wird nicht bestritten, Verteidiger Me Adam war aber der Ansicht, dass diese Angelegenheit nicht strafrechtlich verfolgt werden müsse, sondern dass das noch laufende Disziplinarverfahren bei Barthelmés Arbeitgeber (der Staat) reichen würde.

Me Adam stellte des Weiteren die prinzipielle Frage, ob während eines Wahlkampfs Wähler-Daten überhaupt geschützt seien. Diese Argumentation wurde aber vom Vertreter der Staatsanwaltschaft, Max Braun, zerpflückt (mehr zu dieser prinzipiellen Frage in der Print-Ausgabe des Tageblatt vom 2. Oktober und als Epaper).

Würde das Gericht dennoch zur Erkenntnis kommen, dass das Datenschutzgesetz voll spielen würde, plädiere er dann auf eine „suspension du prononcé“, so Romain Adam, da niemand geschädigt worden sei, es ein Einzelfall gewesen sei, keine Vorstrafe existiere und sein Mandant in der Presse eh schon genug mitmachen haben müsse: „Gäbe es keinen politischen Hintergrund, wären wir nicht hier.“

Auch diese Argumente ließ die Staatsanwaltschaft nicht gelten, sah die Schuld im Sinne der Anklage als erwiesen an (der Geschädigte sei die Allgemeinheit, da auf eine staatliche Datenbank zugegriffen wurde, hieß es u.a.) und forderte eine Geldstrafe.