Beide angeklagten kommentierten eine Aussage von Serge Kollwelter in einer Fernsehsendung von RTL zu leerstehenden Häusern auf dem Gebiet der Gemeinde Luxemburg mit fremdenfeindlichen Bemerkungen. Am Donnerstag mussten sich beide vor den Richtern der Strafkammer verantworten.
Einer der beiden Angeklagte hatte auf Facebook geschrieben: „Wëll den Zigeiner do erëm Asylanten drasetzen oder wat? Dreckege Landesverréider!“. Doch damit nicht genug, auf dem sozialen Netzwerk waren des Weiteren persönliche Angriffe auf Kollwelter zu lesen: „Cal (für Kaliber) 50 a lass.” Und „Deen do, do geet e 6mm-Flobert duer. Dat gëtt net sou deier.“ Auch die aktuelle Präsidentin der ASTI wurde angegriffen: „D’Laura Zuccoli och.“ Und weiter: „Do geet eng 4,5mm-Loftbéchs duer, mat Plumier.“. Darüber hinaus hatten die zwei Angeklagten die beiden Journalisten Marc Thoma und Nico Graf als Linksextremisten dargestellt.
Einer der beiden Beschuldigten ist geständig was diese Aussagen betreffen. Der andere jedoch erklärte, dass er nicht der einzige ist, der Zugang zu dem Computer hat, auf dem diese Aussagen verfasst wurden. Der Präsident der Strafkammer unterstrich am Donnerstag, dass es sich bei den Kommentaren auf Facebook um „onwahrscheinlechen Krätz“ handelte. Beide Angeklagten stritten ab, Rassisten zu sein. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von sechs Monaten gegen den einen Angeklagten und eine Gefängnisstrafe von neun Monaten gegen den anderen Beschuldigten. Am 22. Januar wird das Urteil gesprochen.
Zu Demaart
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