Zwischen 2008 und April 2009 soll der Angeklagte das Mädchen mehrmals vergewaltigt haben. Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt und der Angeklagte 28. Zu Beginn des Prozesses unterstrich der Mann, dass er sich keiner Schuld bewusst war. „Ich wusste nicht, dass ich das Mädchen nicht anfassen durfte. Sie hat allerdings immer wieder die Initiative ergriffen zu mir ins Zimmer zu kommen, wo es dann auch zum Geschlechtsverkehr gekommen ist“, so der Beschuldigte.
Der Angeklagte, ein Bekannter des Vaters des Opfers lebte seit 17 Jahren bei der Familie in Lellig. Er bewohnte das Zimmer auf dem Dachboden. Das Mädchen sei laut dem Angeklagten immer wieder zu ihm ins Zimmer gekommen, weil sie dort Zugang zum Internet hatte und Zigaretten rauchen durfte. Der genaue Tatablauf wollte der Angeklagte nicht schildern. Er betonte nur, dass die Initiative jedes Mal vom Mädchen ausging und nicht von ihm. Er hätte sie auch niemals zum Sex gezwungen.
Geschlechtsverkehr am Wochenende
Laut Ermittler hätten die Geschlechtsakte immer am Wochenende stattgefunden, wenn der Vater des Mädchens nicht zu Hause war. Ende Dezember 2010 hätte eine Angestellte des Foyers, wo das Mädchen aufgrund der sozialen Verhältnisse zu Hause untergebracht wurde, die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass der Mann, das Mädchen angeblich vergewaltigt hätte.
Der Ermittler erklärte im Zeugenstand, dass die Aussage des Angeklagten glaubwürdig war. „Er hatte den Eindruck gemacht, dass ihm wirklich nicht bewusst war, er hätte etwas falsches getan“, so der Ermittler. Beim Mädchen selbst wurden keine Verletzungen gefunden, die auf eine gewaltsame Vergewaltigung hindeuten würden. Laut der psychiatrischen Gutachterin, hätte der Angeklagte ein Intelligenzquotient von 61 (der Durchschnitt liegt in Luxemburg bei 100). „Er hat das Mädchen als seine Partnerin angesehen. Er hat mir gegenüber erzählt, dass er die Frau am liebsten heiraten möchte. Zudem konnte ich keine pädophilen Tendenzen bei ihm feststellen. Auch versucht der Mann alles im Leben richtig zu machen. Er ist nur etwas naiv. Als gefährlich kann ich ihn nicht einstufen“, so die Gutachterin.
Die Verteidigung plädierte auf Unzurechnungsfähigkeit, weil dem Mann die Straftat nicht bewusst war. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft allerdings sah dies anders und war der Meinung, dass er sehr wohl wusste, was er tun würde. Sie forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren mit eventueller Bewährung und eine angemessene Geldstrafe. Das Urteil ergeht am 12. November.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können