Ein Mann steht in Luxemburg vor dem Strafgericht. Unter anderem soll er zwischen 2011 und 2013 immer wieder Internetseiten mit Bildern von Kindern unter zwölf Jahren besucht haben.
Am Dienstag sagte u.a. ein Ermittler im Zeugenstand aus. Er erklärte, dass die Polizei von „BeeSecure“ informiert wurde. Auf einem Server in Luxemburg seien mehrere pornographische Bilder von Kindern entdeckt worden. „Nach der Beschlagnahmung der Server wurde deutlich, dass diese Bilder immer wieder von einer Luxemburgischen IP-Adresse besucht wurden. Insgesamt waren über eine Million Bildern auf dem Server, davon 35 von Kindern. Um diese Fotos zu finden musste der Internet-User suchen. Der Angeklagte musste also gewusst haben, wo er die Aufnahmen finden würde“, so der Ermittler vor den Richtern. Der Beamte betonte aber, dass keine Fotos auf dem Rechner des Angeklagten gefunden wurden. Angeblich hatte er ein spezielles Löschprogramm installiert.
Der Beschuldigte gestand
Der Angeklagte selbst war bei der Polizei geständig. Der psychiatrische Gutachter hob im Zeugenstand hervor, dass der Angeklagte bereits für ein ähnliches Vergehen verurteilt wurde. „Er wurde aber rückfällig. Ich stellte fest, dass der Mann eine Präferenz für präpubertäre Kinder hat. Mir gegenüber hat der Mann angegeben, dass er die Kinder nicht als Individuum, sondern als Objekte betrachtet. Auch hat er sich keine Gedanken gemacht, wie es zu jenen Fotos gekommen ist“, so der Experte. Der Angeklagte leidet laut Gutachter nicht unter Persönlichkeits- oder Angststörungen. Immer wieder hätte der Beschuldigte beim Experten beteuert, er könne sich nicht erklären, warum er immer wieder diese Internetseiten besucht hat.
Der Beschuldigte selbst erklärte vor Gericht: „Es ist immer wieder passiert und es tut mir leid. Ich muss damit leben, dass der Experte bei mir eine gewisse Pädophilie festgestellt hat“. Selber zur Tat zu schreiten und ein Kind anzufassen würde ihm jedoch im Traum nicht einfallen.
Der Verteidiger, Me Philippe Penning, betonte in seinem Plädoyer, dass eine Gefängnisstrafe in diesem Fall nicht angepasst sei. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte allerdings eine Haftstrafe von 18 Monaten sowie eine Geldstrafe. Das Urteil wird am 4. November gesprochen.
Zu Demaart
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