Es ist zwar noch Herbst, doch steht uns das erste Wochenende mit winterlichen Temperaturen bevor. Das Quecksilber dürfte in der Nacht zu heute und in den beiden folgenden auf vier Grad unter Null sinken. Kommt es zu Niederschlag, rieselt der erste Schnee auf Luxemburg nieder. Was in der ersten Saison mit Winterreifenpflicht nicht ohne Folgen für Autofahrer ist.
Sonnig, aber kalt, so sagt der nationale Wetterdienst das Wetter für dieses letzte Oktoberwochenende voraus. In der Nacht zum Samstag und den beiden folgenden sinken die Temperaturen bis auf vier Grad unter den Gefrierpunkt.
Besonders im Ösling kann es zu ersten Schneefällen kommen, dies in der Nacht zu heute und am Montag. Schneefälle, die besonders die Autofahrer auf den Plan rufen dürften. Nicht bloß, dass dann wieder erhöhte Aufmerksamkeit im Verkehr vonnöten ist, auch die Befolgung der Winterreifenpflicht könnte dieses Wochenende von der Polizei ein erstes Mal näher unter die Lupe genommen werden.
Keine «action coup de poing»
Von Polizeiseite aus sagte man uns allerdings, dass, Stand Freitagnachmittag, keine sogenannte „action coup de poing“ vorgesehen sei. Was aber nicht heißen will, dass, zum einen, hier und da nicht doch ein Blick auf die Bereifung eines Wagens geworfen werden kann. Und zum anderen würden bei – wider Erwarten – massivem Schneefall und großflächigen Behinderungen im Verkehr Kontrollen von der Polizei durchgeführt, dies unter der Bedingung, dass die Polizei in einer solchen Situation überhaupt die Zeit dazu hat.
Hinzu kommt, dass der „Unité centrale de police de la route“ (UCPR), unseren Informationen zufolge, noch keine genauen Richtlinien mitgeteilt wurden, wie sie denn in diesem Bereich zu verfahren habe. Womit es im Ermessen des Beamten liege, zu sanktionieren – oder eben nicht.
Versteckte Kosten bei Nichtbefolgung?
Womit wir beim nächsten Problem angelangt sind. Bislang war eigentlich ausschließlich die Rede von einem Strafzettel über 74 Euro bei einer Behinderung des Verkehrs oder über 49 Euro für jenen, der bei Schnee, Eis oder Schneematsch mit seinem Wagen ohne Winterreifen unterwegs ist. Der Gesetzestext lautet denn auch: „En cas de verglas, de neige tassée, de neige fondante, de plaques de glace ou de givre, un véhicule peut seulement être conduit sur la voie publique avec des pneus qui présentent, selon la catégorie du véhicule concerné, les mention MS, M.S. ou M&S“.
Da die Polizei einen sommerbereiften Wagen nach einer Kontrolle wegen eines dann eintretenden „délit continu“ eigentlich nicht weiterfahren lassen dürfte, müssten noch weitere Kosten auf den Autofahrer zukommen: entweder für das Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt oder nach Hause oder für die Taxifahrt nach Hause.
Winterreifen-Pflicht
Die Winterreifenpflicht, ab 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten, gilt besonders für private Pkw. Lastwagen und Busse müssen lediglich auf ihren Antriebsachsen Winterreifen aufgelegt haben. Ausgeschlossen von der Winterreifenpflicht sind u.a. die Fahrzeuge der Polizei, der Armee sowie der kommunalen Rettungsdienste.
Ansonsten gilt die Winterreifenpflicht für sämtliche Fahrzeuge, die auf luxemburgischen Straßen unterwegs sind, also auch für Grenzgänger oder Autofahrer, die sich nur auf der Durchfahrt befinden.
Doch genug der Warnung und der Drohung, immerhin steht ein wohl eher sonniges Wochenende vor der Tür. Was durchaus dazu anregen könnte, sich auch mal selber vor die Tür zu begeben. Wobei bei längeren Wanderungen ab Sonntag an eine nicht allzu späte Heimkehr gedacht werden sollte. Sonntagnacht wird die Uhr um 3.00 Uhr auf Winterzeit zurückgestellt, was auch bedeutet, dass es am Sonntag eine Stunde früher dunkel wird.
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