Der Gründer der „National-Bewegong“, einer rechtsextremen Partei, die in den 90er-Jahren aktiv war, habe im Juli und August des vergangenen Jahres Flugblätter und Flyer vor allem an Landwirte verteilt. Auf diesen Flugblättern bot der 59-jährige Pierre Peters Hilfe bei den Steuererklärungen an. Doch auf den Flyern standen auch Sprüche wie „Mir sinn den Auslänner ausgeliwwert“ und „Mir si Sklave vun den Auslänner“. Daraufhin erstattete die Bauernzentrale Anzeige gegen Peters.
Der Angeklagte gab vor den Berufungsrichtern an, er habe die Flugblätter verteilt, weil er wütend auf die Bauernzentrale gewesen sei, die ihm die Mitgliedschaft gekündigt hatte. Er habe zwei verschiedene Flugzettel quer durch Luxemburg an die Bauern verteilt. In erster Instanz wurde Pierre Peters zu sechs Monaten Haft verurteilt. Vor dem Berufungsgericht gestand Peters, dass er diese Flyer verteilt habe, doch dies sei ein Racheakt gegen die Bauernzentrale gewesen. Der Angeklagte unterstrich am Montag, dass seine Ausdrucksweise etwas rabiat und nicht gerechtfertigt war, doch mit Fremdenhass habe dies nichts zu tun. Die Natur und die Tierwelt würden, laut Peters, unter dem massiven Bau von Gebäuden leiden. „Mir sinn nëmmen zu 350.000 Lëtzebuerger hei am Land an mir brauchen nët ësou vill Appartementer an Haiser“, so Peters.
Einsicht oder Rückzieher?
Im Gegensatz zum Prozess in erster Instanz trat Pierre Peters etwas ruhiger vor die Richter. Er erklärte, dass er diese Flyer und Flugblätter aus der Wut heraus geschrieben habe. „Ich war mir nicht bewusst, dass ich mit dieser Ausdrucksweise eine solche Welle auslösen würde“, so Peters. Er gab zudem an, dass er nicht die Ausländer angreifen wollte. Seine Absicht sei die Politik und vor allem die Immigrationspolitik zu kritisieren und nicht zum Fremdenhass aufzurufen.
Der Präsident des Berufungsgerichts erklärte Peters, dass der Fakt, die Politik zu kritisieren, nicht verboten sei, allerdings sei die Ausdrucksweise, die der Angeklagte gebraucht hatte, strafbar. „Heute würde ich keine solchen Flyer mehr verteilen“, so Peters abschließend. In erster Instanz trat der Angeklagte ohne Rechtsanwalt vor die Richter.
«Ausländische Politiker»
Anlässlich des Prozesses in zweiter Instanz hat Peters sich allerdings rechtliche Unterstützung gesucht. Sein Verteidiger Me Marc Wagner erklärte, dass es sich in dieser Angelegenheit nur um Streitereien zwischen der Bauernzentrale und Pierre Peters handeln würde. „Es war nie die Absicht meines Mandanten zum Fremdenhass aufzurufen ansonsten hätte er die Flugblätter an verschiedene Haushalte verteilt und nicht nur an die Landwirte“, so der Verteidiger. Zudem gab der Rechtsanwalt an, dass mit dem Wort „Ausländer“ die ausländischen Politiker gemeint waren und nicht die ausländischen Staatsbürger in Luxemburg.
Peters wollte laut Me Wagner eine Debatte ankurbeln und nicht die Ausländer kritisieren, doch er wurde von der Bauernzentrale mundtot gemacht. Peters wollte Artikel in der Wochenzeitung „De Lëtzeburger Bauer“ veröffentlichen, doch der Herausgeber der Zeitung, die Bauernzentrale, habe ihm dies verboten. Me Marc Wagner erklärte zudem, dass sein Klient Portugiesisch und Spanisch lernen würde und die Tochter von Peters mit einem Franzosen verheiratet sei.
Abschließend forderte der Rechtsanwalt den Freispruch. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft seinerseits forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Das Urteil wird am 26. Juni gefällt.
(Philippe Hammelmann / Tageblatt.lu)
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können