Der erste Schritt zur Umsetzung einer der großen Reformen dieser Koalition soll nicht bereits Ende dieses Jahres, sondern spätestens im Juni 2015 getan werden, heißt es am Dienstag von Alex Bodry. Er begründet dies mit entsprechenden Gesetzesänderungen. «Es soll aber noch vor der luxemburgischen EU-Präsidentschaft (Juli 2015) abgehalten werden,» so der LSAP-Politiker.
Treffen
Am Mittwoch trifft sich der Institutionsausschuss des Parlaments, um nochmals über die geplante Verfassungsänderung zu reden. Es blieben noch etliche Fragen zu klären, meinte etwa der Abgeordnete von «déi Lénk», Serge Urbany. Wird das Ausländerwahlrecht direkt in die Verfassung eingetragen oder wird die Frage per Gesetz geregelt.
Die Luxemburger werden per Volksentscheid darüber befinden können, ob allen in Luxemburg lebenden Personen das Wahlrecht bei den Legislativwahlen zuerkannt werden soll. Das hat Justizminister Félix Braz («déi gréng») am Montagabend anlässlich der Generalversammlung der Asti angekündigt. Den Willen der Regierung zu einer Volksbefragung zum Ausländerwahlrecht hatten CSV und adr vor einigen Wochen noch in Frage gestellt.
Das Referendum ist Teil der Neugestaltung der Verfassung, an der seit nunmehr fast zehn Jahren gearbeitet wird. Einer der umstrittenen Punkte betrifft das Ausländerwahlrecht.
Entsprechend dem Ausgang des Referendums werde die Regierung den Gesetzentwurf über die Verfassungsänderung fertigstellen, so Braz. Darüber wird dann das Parlament befinden. Die zweite Abstimmung zum Gesetzentwurf über die neue Verfassung soll durch ein zweites Referendum ersetzt werden. Die erste Abstimmung im Parlament könnte laut Braz Anfang 2016 stattfinden, das zweite Referendum in der zweiten Jahreshälfte.
Volkswille wird respektiert
Die Regierung werde dem Volksentscheid entsprechen, betonte Braz am Montagabend. Die Frage, warum nur Luxemburger am Referendum teilnehmen dürfen, beantwortete Braz mit juristischen Gründen. Laut Verfassung seien nur Personen mit Luxemburger Staatsangehörigkeit an derlei Abstimmung zugelassen. Anders zu handeln, hieße gegen die Verfassung zu verstoßen.
Die Verfassung auf eigene Faust ohne beratendes Referendum abändern und das Ausländerwahlrecht einzuführen, kann die aktuelle Regierung nicht. Dazu fehlt ihr die notwendige Zweidrittel-Mehrheit im Parlament. Die CSV ist gegen das Ausländerwahlrecht, genauso die adr. Doch vor dem zweiten Referendum muss der Verfassungsentwurf in erster Lesung die Parlamentshürde schaffen. Auch dazu ist eine Zweidrittel-Mehrheit erfordert. Wird die nicht erzielt, erübrigt sich die zweite Volksbefragung.
Mehr als nur eine Frage
Das Wahlrecht wird nur eine von mehreren Fragen sein, zu denen die Wähler im ersten Referendum befragt werden. Andere Themen werden das Herabsetzen des Wahlalters und die Begrenzung der Mandatsdauer für Regierungsmitglieder sein.
Justizminister Félix Braz kündigte am Montagabend ebenfalls eine Neufassung des Nationalitätengesetzes an. Insbesondere die Anforderungen an die Sprachkenntnisse der Anwärter sollen flexibler gestaltet werden. So könnten die Kriterien Sprachkenntnisse und Aufenthaltsdauer aneinander gekoppelt werden. Den Sprachkenntnissen würden bei Personen mit längeren Aufenthaltsdauer im Lande eine geringere Bedeutung beigemessen.
Zu Demaart
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