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Ein Logo für Hilfshunde

Ein Logo für Hilfshunde
(Tageblatt-Archiv/Martine May)

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Sie verstehen wesentlich mehr als nur „Platz!“ und „Bei Fuß!“. Assistenzhunde kennen bis zu 50 Kommandos. Ein Gesetz von 2008 gestattet ihnen den Zugang zu fast allen öffentlichen Räumen.

Insgesamt 33 Assistenzhunde „arbeiten“ zurzeit in Luxemburg. Ihre Herrchen und Frauchen sind in den meisten Lebenssituationen auf ihre Hilfe angewiesen. Doch nicht immer konnten sie die Hunde auch überall mitnehmen. Im Normalfall war den Vierbeinern, der Zugang zu vielen Orten des Alltags verboten; eine Ausnahme galt bis 2008 nur für Blindenhunde.

Logo" class="infobox_img" />Dieser Aufkleber soll Menschen mit Assistenzhunden, an allen öffentlichen Orten des Alltags, willkommen heißen

Chiens Guides d’Aveugles au Luxembourg asbl http://www.chienguide.org

Rahna a.s.b.l. http://www.rahna.org

Ministère de la Famille et de l’Intégration http://www.mfi.public.lu/legislation/PersHand/index.html

Das Gesetz vom 22. Juli 2008 ermöglichte, allen Arten von Hilfshunden, Zugang zu vielen öffentlichen Orten. Obwohl das Gesetz nun schon vor über zwei Jahren in Kraft trat, ist es noch relativ wenig bekannt. Um an die Sonderrechte von Menschen mit Assistenzhunden zu erinnern, haben die Organisationen CGAL („Chiens guides d’aveugles au Luxembourg asbl.“) und „Rhana – Muppen ënnerstëtze Leit am Rollstull“ einen Aufkleber entworfen. Dieser kann an Schaufenstern und Türen angebracht werden: Er zeigt, dass der Zugang Assistenzhunden erlaubt ist.

Neuer Aufkleber

Auf einer Pressekonferenz wurde das Logo am Dienstag von den beiden Vereinigungen im Beisein der Familien- und Integrationsministerin, Marie-Josée Jacobs, vorgestellt.
Die Bestimmungen gelten seit 2008 auch für Assistenzhunde in der Ausbildung. Dies war vorher ein problematischer Punkt, denn die Hunde müssen den Behinderten ja vom ersten Tag an im Alltag unterstützen, was schwierig wäre, wenn sie nicht schon vorher die Plätze kennengelernt hätten, an die sie später die betroffenen Personen begleitet haben.

Die Assistenzhunde dürfen nicht in Krankenzimmern und Behandlungsräumen in Kliniken hinein. Auch im Gefängnis sind sie verboten. In Schwimmbädern, Restaurants, Kneipen oder Kantinen muss ihnen durch die Geschäftsführung der Einrichtung, Zugagng gestattet werden. Nur in den Räumen, wo Nahrungsmittel aufbewahrt werden, müssen sie, aus hygienischen Gründen, draußen bleiben. Wird ihnen der Zugang zu einem der vorher genannten Orten verweigert, kann das eine Strafe von 250 Euro nach sich ziehen.

«Keine Strafe»

«Bisher war es nicht notwendig, die Polizei zu rufen, um eine Strafe verhängen zu lassen. Alles ist eine Sache der Kommunikation», sagte Roland Welter von der Vereinigung «Chiens Guides d’Aveugles au Luxembourg» gegenüber Tageblatt.lu.

Es habe meistens ausgereicht, wenn der Besitzer des Assistenzhundes, den Flyer mit den Kurzbeschreibung des Gesetzes vorgezeigt hat. Daraufhin erlaubten die Verantwortlichen, Mensch und Tier den Einlass ins Geschäft oder ins Restaurant.

Verschiedene Arten

Die bekanntesten Assistenzhunde sind die Blindenhunde. Daneben können Hunde aber auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Alltag helfen: Sie können z.B. das Licht an- und ausschalten, Sachen vom Boden aufheben, den Telefonhörer bringen, oder auf Befehl bellen. Sie können auch als Therapiehilfe bei autistischen Kindern eingesetzt werden.

Nicht jeder Hund ist auch als Assistenzhund geeignet. Die Auswahl geschieht kurz nach der Geburt. Nach einer ersten Phase der Sozialisierung, beginnt mit 18 Monaten, die eigentliche Spezialausbildung; sie dauert sechs Monate. Eine beglaubigte Ausbildung ist die Voraussetzung, dass die Assistenzhunde als solche vom Integrationsministerium anerkannt sind. Eine offizielle Hundemedaille am Halsband bescheinigt dies.