
Erinnern wir kurz daran, dass im vergangenen Jahr auf dem Boulevard Charles de Gaulle eine Busspur in Richtung Verteilerkreis Raemerich angelegt wurde.
Diese Busspur wurde bis zum besagten Kreisverkehr eingezeichnet, was zur Folge hatte, dass sich Busse und andere Fahrzeuge in der Spur des Kreisels beim Rechtsabbiegen begegneten, was in vielen Fällen mit Blechschäden und heftigen Diskussionen über Vorfahrt oder Nichtvorfahrt endete.
Gefahr von beiden Seiten
Viele Busfahrer waren nämlich der Meinung, dass sie auch noch Vorfahrt hätten, nachdem sie in den Kreisverkehr eingebogen waren, die Autofahrer wiesen immer wieder darauf hin, dass sie bei der Einfahrt in den Kreis auf den Verkehr zu ihrer Linken achten müssten und somit den Bus, der rechts an ihnen vorbeifuhr, zu spät erblickten.
Wie erwähnt, hatten wir mehrmals auf diesen Gefahrenpunkt hingewiesen, mit dem Resultat, dass die Straßenbauverwaltung nun Einsicht zeigte und die Busspur vorgestern anhand weniger Pinselstriche auf der Fahrbahn kurz hinter der Esso-Tankstelle beendete.
Im Klartext: Der Busfahrer hat beim Verlassen seiner Spur an diesem genannten Punkt Vorfahrt gegenüber den restlichen Verkehrsteilnehmern, doch am Verteilerkreis angekommen, hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen.
Leider – muss man sagen – wurde das Problem mit der in unseren Berichten immer wieder erwähnten doppelten Ampelanlage auf der gleichen Straße, diesmal in Richtung Esch, nicht gelöst. Diese Anlage sorgt tagtäglich für gefährliche Staubildung im Kreisverkehr und am Autobahnende. Aber vielleicht bekommen die Verantwortlichen der Straßenbauverwaltung auch in dieser Sache noch den Dreh.
Zu Demaart
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