Am Donnerstag nimmt der Ministerrat in einer von Premier Jean-Claude Juncker präsidierten Sitzung die EU-Richtlinie über die Rechte von Busreisenden an. Demnach haben auch Reisende im Fernbus garantierte Rechte. Die meisten Entschädigungsregeln gelten aber erst ab einer Strecke von 250 Kilometern.
Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Für Strecken ab drei Stunden Fahrtzeit gilt: Falls sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert, muss das Busunternehmen bis zu zwei Hotelübernachtungen von maximal 80 Euro pro Nacht bezahlen.
Daneben wurde auch eine obligatorische Hilfeleistung gegenüber Passagieren mit Behinderung und Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität festgelegt. Auch wurden die Rechte der Reisenden im Falle eines Unfalls neu definiert: Todesfall, Verletzte, beschädigte oder verlorene Koffer.
Zu Demaart
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