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Die Beschwerden häufen sich

Die Beschwerden häufen sich

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Nachdem im Zuge der Umstellung vom analogen aufs digitale Fernsehen das Angebot an Analog-Programmen am Montag drastisch reduziert worden war, häuften sich am Dienstag die Beschwerden beim Luxemburger Verbraucherschutz (ULC). Der sieht aber keine direkte juristische Handhabe für verärgerte Kunden gegen die Anbieter.

 „Ja, es sind schon ein paar Beschwerden mehr“, bestätigte Jean Feyereisen von der „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC). Von einem guten Dutzend allein am Dienstagmorgen war die Rede, nachdem es am Montag, dem Tag der Umstellung, ziemlich ruhig gewesen war.
Die meisten Anrufer regten sich darüber auf, dass der Bildschirm plötzlich schwarz war oder Programme nicht mehr am gewohnten Platz zu finden waren. Nichts, was sich bei modernen Geräten nicht schnell beheben ließe. Anders sieht es da schon mit den Programmen aus, die endgültig aus dem analogen Netz verschwunden sind. Siehe auch:

TV: Digital ersetzt Analog

„Hart an der Grenze“

In der Tageblatt-Redaktion meldete sich u.a. ein Kunde, der bei seinem Anbieter im Voraus die jährliche Abschlagszahlung entrichtet hatte, der aber jetzt über ein reduziertes Angebot verfügt. Kurz: Weniger (analoge) Leistung für das gleiche Geld, das zudem schon gezahlt wurde.

Für Jean Feyereisen ist das Vorgehen der Anbieter „hart an der Grenze“. Ob dagegen erfolgreich juristisch vorgegangen werden kann, scheint er allerdings zu bezweifeln. Die Anbieter seien zwar verpflichtet, ein Maximum an Programmen anzubieten, aber welche das sind, ist offenbar nirgendwo festgehalten. „Es ist schwierig für die Leute, dem Anbieter vorzuwerfen, er beschneide ihr Angebot“, so Feyereisen.
Außerdem bleibe die Hintertür mit dem Decoder, womit man sich darauf berufen könne, jetzt 80 Programme anzubieten. „Ich weiß nicht, wie man als Kunde juristisch vorgehen könnte“, so Feyereisen. Die Anbieter dazu zu zwingen, das analoge Angebot weiter aufrechtzuerhalten, hält er für schwierig.

Die Alternativen, die dem kündigungswilligen Kunden bleiben, sind begrenzt. Einfach den Anbieter wechseln kann man nicht, weil die Netze genau aufgeteilt sind. Bliebe ein Wechsel zum TV-Angebot der Post oder eine Satellitenschüssel. Allerdings sollte man sich vorher überlegen, was man braucht, rät Feyereisen. Satellitenschüsseln können zum Beispiel für Appartements (Stichwort: „co-propriétés“) nicht ohne Weiteres angebracht werden. Das Gleiche gilt je nach geografischer Ausrichtung für Häuser, denn manche Gemeinden wollen dem Wildwuchs an Parabol-Antennen Einhalt gebieten. „Es kann sein, dass die Leute damit etwas auf sich nehmen, was mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist“, so Feyereisen.

„Net ganz kloer“

Am Dienstag wollten wir ebenfalls von einem Anwalt wissen, ob die Vorgehensweise des Anbieters rechtlich vertretbar sei. Er gab uns zu verstehen, dass der Anbieter wohl dazu verpflichtet sei, seinen Kunden das größtmögliche Angebot zu bieten, was aber nun nicht heißt, dass der auf alle Programme zurückgreifen kann.

Die Frage sei halt nur: Was ist zurzeit das größtmögliche Angebot? Bezieht sich dies allein auf analoge Programme oder auch auf den digitalen Bereich? „Sou ganz kloer ass dat net.“

khe/roi