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„Die Alten haben uns mitgenommen“

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Am Mittwoch wurden die drei angeklagten Polizisten sowie der Betreiber des Nachtlokalsin dem Prozess um u.a. Menschenhandel angehört.

Die Polizisten müssen sich nicht nur wegen Korruption und Zuhälterei verantworten, sondern sollen sie ebenfalls gegen das Berufsgeheimnis verstoßen haben.

Der Betreiber des Nachtclubs zeigte sich in vielen Anklagepunkten geständig, er konnte sich jedoch nicht mit dem Vorwurf der Korruption anfreunden. Wenn Korruption bei einem Freigetränk anfangen würde, dann hätte er die ganze Escher Polizei bestochen, so der Cabaretbesitzer.

Details über ihr Verhältnis

Der Richter wollte von den drei Angeklagten vor allem wissen, wie Polizisten in Uniform ein solch enges Verhältnis zu einem Nachtclubbesitzer, dessen Geschäft in der Illegalität abläuft, aufbauen konnten. Dem ersten Polizisten, der aussagen musste, wird ein besonders enges Verhältnis zum Nachtclubbesitzer nachgesagt. Die Ermittler konnten in einem Zeitraum von sechs Monaten rund 150 Telefonkontakte zwischen den beiden nachweisen.

Auf die Frage des Richters, weshalb sich die Polizisten in Uniform an den Thresen gesetzt und dort Getränke zu sich genommen hätten ohne zu bezahlen, erklärte der Angeklagte, die älteren Beamten hätten ihm das als Neuling bei der Polizei in Esch so vorgelebt. Er sei lediglich mit dem Strom geschwommen, damit die anderen Beamten ihn in Ruhe ließen.

Schläge wegen Ermittlungen

„Zu Beginn meiner Laufbahn nahm ich meine Arbeit sehr ernst. Mein Vorgesetzter teilte mir jedoch irgendwann mit, dass man sich über mich beschwert habe. Ich solle die Sache etwas ruhiger angehen, so der Befehl. Im Zuge meiner Ermittlungen kam es sogar zu körperlichen Übergriffen gegen mich“, sagte der Angeklagte. Im Laufe der Zeit habe sich ein freundschaftliches Verhältnis zwischen den Polizisten und dem Nachtclubbesitzer entwickelt. Der Angeklagte gab zu, sich auch privat mit ihm getroffen zu haben. Aus dieser Freundschaft heraus habe er den Nachtclubbetreiber vor Kontrollen gewarnt und sich über Personen informiert, welche dem Betreiber gefährlich geworden seien. Er betonte jedoch, keine Gegenleistung in Form von Geld oder Drogen erhalten zu haben. Dem Richter fiel es allerdings schwer, diese Version zu glauben. Er meinte, dass dieses Verhalten nicht mehr das eines Polizisten sei.

Danach trat die angeklagte Frau in den Zeugenstand, die während der Verstöße Chef der Patrouille war. Auch sie sagte aus, dass die älteren Beamten sie mit in die einschlägigen Etablissements genommen hätten. Als einer der Polizisten den Betreiber vor einer Kontrolle warnte, damit dieser die illegalen Mädchen verstecken konnte, saß sie ebenfalls im Auto. Sie habe jedoch nichts unternommen, da sie ihrem Arbeitskollegen gegenüber habe loyal sein wollen und nicht zu ihren Vorgesetzten habe gehen können, da diese über die Abläufe im „Crazy House“ Bescheid gewusst und nichts unternommen hätten, so die Angeklagte. Im Nachhinein gab sie jedoch zu, falsch gehandelt zu haben.

Dem Richter zufolge hegte der dritte Polizist über einen gewissen Zeitraum ebenfalls enge Kontakte zum Nachtclubbetreiber, da er eine der Damen anziehend fand. Der Dritte im Bunde bestritt ebenfalls, Geld oder Drogen für die geleisteten Gefälligkeiten bekommen zu haben.