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Die Abrisserlaubnis bleibt

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Im Fall der Sozialwohnungen in Diekirch hat das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht für Klarheit gesorgt. Staatssekretär Guy Arendt sondiert die Lage.

Am Dienstag hatten wir ein Presseschreiben eines Anwalts veröffentlicht, in dem es um die von einigen Mitbürgern als „wertvoll historisch“ angesehenen Häuser in der rue Muller-Fromes und der Dr Albert Mambourg-Straße geht. Die ehemalige Kulturministerin Maggy Nagel hatte sich vor einem Jahr über ein Gutachten ihrer Denkmalschutzkommission hinweggesetzt und die besagten Häuser als nicht erhaltenswert eingestuft.

Dieser Entscheid machte den Weg für die von Seiten der Gemeinde Diekirch auszustellenden Abrissgenehmigung frei, denn in Zwischenzeit hatte sich ein Promotor („Société nationale des habitations à bon marché“) gefunden, der die alten Gemäuer abreißen und an diesen Stellen neue Sozialwohnungen errichten möchte.

Horrende Heizkosten

Im Jahr 2014 waren wir mit dem Diekircher Bürgermeister vor Ort und konnten uns selbst ein Bild über den Zustand der Häuser machen. Allein die Fassade schien in Ordnung, was den Rest anbelangte war „unzumutbar“ wohl das richtige Wort. Abgesehen davon, dass diese fünf Häuser keinen großen historischen Wert haben (und das sagen nicht wir allein), sind sie in einem derart schlechten Zustand, dass eine eventuelle Instandsetzung das Mehrfache von dem kosten würde, was ein Neubau kostet.

Die Bewohner dieser Sozialwohnungen sagten damals uns gegenüber aus, dass sie wohl nur 250 Euro Miete für ihre Wohnungen, jedoch 400 Euro Heizkosten pro Monat hinblättern müssten, da es in den Wohnungen feucht ist und zudem nichts isoliert sei. Die „Commission des sites et monuments“ hatte sich für den Schutz aller fünf Gebäude ausgesprochen. Nagel entschied aber damals, dass nur ein Haus erhalten bleiben sollte, die restlichen seien demnach nicht unter Denkmalschutz gesetzt.

Fragen

Auf die Klage einiger Anwohner hin hat das Verwaltungsgericht nun den Entscheid von Ex-Ministerin Nagel aufgehoben, was natürlich einmal mehr viele Fragen aufwirft, u.a. was die Genauigkeit der Kriterien des Denkmalschutzes anbelangt. Was aber aus dem gestrigen Schreiben des Anwalts der Bürgergruppe aus welchen Gründen auch immer nicht hervorging, ist die Tatsache, dass das gleiche Gericht ein zweites Urteil gefällt hat, und zwar dass die Abrissgenehmigungen des Diekircher Bürgermeisters Claude Haagen nicht annulliert werden. Dem Tageblatt gegenüber sagte er am Dienstag, dass er es kaum bis überhaupt nicht verstehen kann, dass man ein Jahr nach einem Entscheid plötzlich auf diese Art und Weise vorgeht.

Er habe aufgrund eines ministeriellen Entscheids die Abrissgenehmigungen ausgestellt (zwei der fünf Häuser sind in Zwischenzeit bereits abgerissen), welche Dissonanzen zwischen der Denkmalschutzkommission und der Frau Nagel bestanden hätten, hätte ihn nicht zu interessieren. Als Bürgermeister habe er sich in diesem Fall an den Entscheid der Ministerin zu halten.

Das Kulturministerium gab ebenfalls am Dienstag bekannt, dass man das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis nehme und dass man nun weiter in diesem Dossier Informationen sammelt. Der neue Staatssekretär im zuständigen Ministerium, Guy Arendt, sondiert derzeit die Lage. Er wird demnächst einen Ortstermin in Diekirch haben. Dabei will er sich selbst ein Bild des Zustandes der Gemäuer machen, heißt es.

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