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Der Preis der Individualität

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Ausgefallene Kennzeichen sieht man außerhalb unserer Grenzen des Öfteren. In Luxemburg lassen die Regelungen nur einen geringen Spielraum für individuelle Nummernschilder.

Seit einigen Jahren gibt es hierzulande die „personalisierten“ Autokennzeichen. Die Fahrer haben für 50 zusätzliche Euro die Möglichkeit, ein Nummernschild aus zwei Buchstaben und vier Ziffern zusammenzustellen oder lediglich vier oder fünf Zahlen zu wählen.

Die großherzogliche Verordnung aus dem Jahr 2003 legt jedoch gewisse Regeln im Bezug auf die Kombinationsmöglichkeiten fest. So sind die folgenden Verbindungen verboten: „HJ“- eine Abkürzung für „Hitlerjugend“, „KK“, „PD“, „KZ“, was für „Konzentrationslager“ steht. Des Weiteren sind die Folgen „SA“, „WC“ untersagt, so auch „ZZ“, da diese an Fahrzeuge vergeben wird, die nicht regelmäßig am Verkehr teilnehmen wie z.B. Fahrzeuge von Schaustellern.

«Reserviert»

Die Kombination „AA“ ist für Staatsfahrzeuge, während „CD“ für das diplomatische Korps steht. Die Kennzeichen der Fahrzeuge von Abgeordneten stellen sich aus einem „P“, gefolgt von einer Zahl zwischen 1 und 99, zusammen.

In Luxemburg werden die Buchstaben „I“ sowie „O“ nicht verwendet, um eine Verwechslung mit den Zahlen Eins und Null zu vermeiden. Die Autofahrer müssen bei einem Wunschkennzeichen einen Zuschlag bezahlen. Die Schilder seien für viele Leute „extrem wichtig“, erklärte Serge Muller von der SNCA. Ein Aufpreis stellt darum für viele kein Hindernis dar. Das individuelle Kennzeichen bleibt dann im Besitz des Erwerbers, selbst wenn er ein anderes Fahrzeug kaufen sollte. Er kann es aber auf eine andere Person überschreiben, außer bei den vierstelligen Nummerschildern.

Bei den Nachbarn

In Deutschland erlauben die Zulassungsstellen die Personalisierung der Erkennungsnummer. Sie folgt auf das „Unterscheidungszeichen“, das für den Verwaltungsbezirk steht, in dem das Fahrzeug angemeldet wurde. In Belgien darf man seit dem 31. März 2014 Kennzeichen nach Lust und Laune zusammenstellen. In Frankreich sind „personalisierte“ Nummernschilder nicht möglich.

Es gibt natürlich auch hier Regeln, die zu befolgen, und darüber hinaus Kombinationen, die nicht erlaubt sind. Betrachtet man jedoch die Nummernschilder, wird deutlich, dass man den Menschen einen größeren Spielraum lässt.

Im Jahre 2009 hat sich das System zur Regelung der Kennzeichen in Frankreich verändert. Wurden früher die Autos unter anderem mit einer Zahl versehen, die den verschiedenen Départements des Landes entsprach, so wird heute darauf verzichtet. Ein Wunschkennzeichen wird dort allerdings nicht gestattet.

Ein besonderer Fall

Das Kombination „SS“ kann noch vereinzelt vorkommen. Die großherzogliche Regelung bezieht sich nämlich nicht auf bereits bestehende Kennzeichen, sondern auf neu ausgestellte.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, ein solches Nummernschild zu beantragen. Man sollte allerdings damit rechnen, dass das Kennzeichen im Ausland gestohlen und der Wagen zerkratzt werden könnte, so Serge Muller von der SNCA Luxemburg. Man könne die Leute nur vor eventuellen Konsequenzen warnen.