„Dashcams“ (aus den englischen Begriffen „dash board“ für Armaturenbrett und „camera“ abgeleitet) sind kleine Videokameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Wagens befestigt sind und während der Fahrt filmen.
Die einen Fahrer wollen nur den Filmspaß, den sie anschließend im Internet zeigen, andere glauben damit Beweisaufnahmen im Falle eines Unfalls zu haben, wobei sie natürlich zuerst davon ausgehen, dass immer die anderen schuld sind. In Luxemburg ist der Besitz solcher Kameras zwar erlaubt, doch das Filmen mit Dashcams während der Fahrt verstößt gegen das Datenschutzgesetz und ist daher verboten.
Dies erläutert Justizminister Felix Braz in seiner Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Gilles Roth (CSV).
Verstoß gegen den Datenschutz
Die nationale Datenschutzkommission sehe in dem laufenden Filmen während der Fahrt einen Verstoß gegen den Schutz der persönlichen Daten der anderen Autofahrer. Man könne auch keine Genehmigung hierfür erteilen, da alle anderen Autofahrer oder die Kennzeichen ihrer Wagen und auch Fußgänger ohne ihr Wissen gefilmt würden, was verboten ist, da es sie der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeit beraubt, solche Aufnahmen abzulehnen.
Fahrtfilme mit Dashcams, obwohl illegal, könnten unter Umständen dennoch bei Strafprozessen als Beweis zugelassen werden, so Braz. Bei Zivilprozessen hingegen dürften sie normalerweise abgelehnt werden, da sie nur von einer Seite erstellt worden seien und daher kaum als beweiskräftig gelten dürften. Da der Umgang mit den Kameras durch das Datenschutzgesetz geregelt sei und sogar Geld- oder Gefängnisstrafen bei Verstößen vorgesehen seien, sieht der Minister keinen Anlass zu einer weiteren Reglementierung des Gebrauchs der Armaturenkameras.
Zu Demaart
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