Dem 27-jährigen Hauptverdächtigen aus Diekirch wird nicht nur Brandstiftung vorgeworfen, sondern auch Versicherungsbetrug. Seiner ebenfalls 27-jährigen Ehefrau wird nur Versicherungsbetrug vorgeworfen. Beide Ehepartner sind in Diekirch wohnhaft und haben die portugiesische Nationalität.
Am 15 Oktober 2009 soll ein 27 Jahre alter Mann, in seinem Haus in Diekirch Feuer gelegt haben. Das Haus war zu dem Zeitpunkt nicht vom Ehepaar bewohnt. Am Donnerstag sagte der Brandexperte, Romain Fisch, als erster Zeuge vor dem Präsidenten der Kriminalkammer, Michel Reiffers, aus.
Er hob hervor, dass es ein sehr schneller Brand war, der wohl von selbst erloschen wäre. Man habe den Brandherd nicht genau orten können. Das einzige was man sagen könne, sei, dass das Feuer auf dem ersten Stock gelegt wurde.
Altbau stark beschädigt
Bei dem Haus handelt es sich um ein Reihenhaus, ein Altbau mit Holzverstrebungen. Der erste Stock und der Dachboden wurden komplett zerstört, der Boden im ersten Stock fiel teilweise ein.
Am Tatort wurde kein Brandbeschleuniger gefunden, der auf eine sichere Brandstiftung hinweisen würde. Auch konnte nachgewiesen werden, dass der Brand nicht durch einen technischen Effekt ausgelöst wurde, so der Ermittler Frank Weydert.
Versicherung skeptisch
Das Ehepaar gab der Versicherung den Verlust vieler Gegenstände an. Doch Restspuren besagter Gegenstände konnten keine gefunden werden. Außerdem war das Haus zum Zeitpunkt des Brandes nicht bewohnt. In dem Haus wurden laut Experte Umbauten durchgeführt. Der Hauptverdächtige sagte aber bei der Vernehmung, dass das Haus sei bewohnbar gewesen.
Während der Verhandlung am Donnerstag wurde deutlich, dass das Ehepaar finanzielle Probleme hatte und der 27-jährige den Brand wohl selbst gelegt hatte, um an das Geld seiner Versicherung zu kommen. Insgesamt hat er 40.000 Euro beantragt.
Haus abgeschlossen
Zum Zeitpunkt des Brandes war das Haus abgeschlossen. Die Feuerwehr musste die Türen aufbrechen. Der Eigentümer des Hauses, also der Hauptverdächtige, musste die Tür demnach hinter sich verriegelt haben.
Laut Artikel 52 des „Code Pénal“ stehen auf Brandstiftung bis zu 25 Jahre Haft. Am Freitag werden weitere Zeugen in dieser Affäre gehört.
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