Die neue familienpolitische Dienstleistung des Staates wurde im Frühjahr 2009 eingeführt und soll die Kosten der Aufsicht von Kindern, je nach Einkommen der Eltern, ganz oder teilweise finanzieren.
Die Studie, die noch vor der Einführung der Maßnahme durchgeführt wurde, sollte die Variation bei den Ausgaben für die Kinderversorgung vorhersagen, dies unter der Annahme, dass die Gewohnheiten zu eben dieser Versorgung sich nach der Einführung der Schecks nicht ändere.
Für viele Familien sind die Versorgungskosten für ihre Kinder recht bescheiden. So beträgt der durchschnittliche finanzielle Aufwand für die bezahlte Versorgung eines Kindes 58 Euro pro Monat (Schecks inklusive) und für eine Familie mit zwei Kindern monatliche 187 Euro. Dies sei eine Etappe auf dem Weg zum erklärten Ziel der Regierung zur kostenlosen Versorgung des Nachwuchses.
Eine zweite Feststellung der Studie lautet, dass die Ausgaben für die Familien mit Kindern nach der Einführung der Schecks stark zurückgehen.
Familien, deren besteuerbares Einkommen den Mindestlohn nicht zweimal übersteigt, bietet das neue System ein Einsparungspotenzial von immerhin 80 Prozent.
Mehr Geld übrig
Dies ist laut Studie etwa anderthalb mal so viel wie bei jenen Familien, deren Einkommen zwischen zwei und dreimal dem sozialen Mindestlohn liegen und etwa viermal so viel wie bei finanziell besser gestellten Familien, deren Einkommen über dem dreifachen Mindestlohn liegt.
Vergleicht man die Ersparnis über die Dienstleitungsschecks mit dem Kindergeld, so ist festzustellen, dass einkommensschwache Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen zwischen 0,5 und 0,7 Mal die Familienzulage als zusätzliche Einnahme verbuchen können.
Für Familien mit höherem Einkommen entspricht die staatliche Leistung etwa 20 Prozent der monatlichen Familienzulage. Bei RMG-Empfängern bedeuten die „Chèques services“ das Equivalent von 0,2 bis 0,5 Kindergeldauszahlungen, je nach Kinderzahl und Versorgungsdauer dieser.
Die Schecks spielen demnach ihre angestrebte Rolle als Instrument gegen den sozialen Ausschluss, stellt die CEPS-Studie fest.
Herabsetzung des Armutsrisikos
Obwohl die Dienstleistungsschecks eine Leistung in Natur bedeuten und somit eigentlich nicht bei der Berechnung des Armutsrisikos in Betracht gezogen werden können, tut die Studie dies dennoch in einem theoretischen Ansatz und kommt zu einem sozialpolitisch nicht irrelevanten Resultat.
Wenn man also die Leistung des „Chèque service“ in Geld umrechnet und zu dem verfügbaren Einkommen der Familien addiert, so stellt man fest, dass das Armutsrisiko für Kinder um 0,7 Punkte herabgesetzt wird (unter das Armutsrisiko fallen Menschen, deren Einkommen niedriger als 60 Prozent des medianen Schnitts des nationalen Lebensstandards ist).
r.s.
Zu Demaart
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