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Biltgen sieht sich bestätigt

Biltgen sieht sich bestätigt
(Tageblatt/Alain Rischard)

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LUXEMBURG - Hochschulminister François Biltgen bleibt bei seiner Aussage: Finanzielle Beihilfen wird es nur für Studenten geben, die ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg haben. Der Europäische Gerichtshof hat eine andere Meinung zur Residenzklausel.

Am vergangenen Donnerstag verurteilte der Europäische Gerichtshof die Niederlande wegen Diskriminierung von Kindern von Wanderarbeitnehmern. Die Richter entschieden, dass der Staat Kinder von Wanderarbeitnehmern bei einem Auslandsstudium finanziell unterstützen muss. Ein solches Urteil könnte auch dem Großherzogtum blühen, denn die jetzige Regelung zu Studienbeihilfen hierzulande ist umstritten. Doch Hochschulminister François Biltgen (CSV) sieht das Urteil gegen die Niederlande als Bestätigung an: «Das Urteil gegen die Niederlande verstärkt unsere Position, weil die Residenzklausel damit anerkannt wird.»

«Studienbeihilfen galten bereits vor 2010 nur für Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg hatten», betonte Biltgen. Was sich mit der neuen Regelung im Oktober 2010 tatsächlich änderte, war das Kindergeld, das den Grenzgänger-Kindern über 18 Jahren verwehrt wurde. Sowohl bei den Studienbeihilfen als auch beim Kindergeld wird der Status des Studenten an das Land geknüpft. Eben diese Bedingung wird auch von der Europäischen Kommission angekreidet. Der Student soll nach Ansicht der Kommission nicht als „autonomer Erwachsener“ gewertet werden, sondern als „Kind seiner arbeitenden Eltern“. Kinder von Grenzgängern sind somit von Luxemburger Studienbeihilfen ausgeschlossen.

Residenzklausel nicht neu

Bei einer Pressekonferenz am Montag zu diesem Thema, erklärte der Hochschulminister weiter, die Residenzklausel sei somit legal, dürfe aber nicht über die Ziele hinausschießen. Diese Regelung sei auch nicht erst 2010 eingeführt worden, das Studienbeihilfen-System vor 2010 enthielt bereits eine solche Klausel. Das Gesetz von 2010 verstärkte bloß diese Residenzklausel, so Biltgen.

2010 änderte sich das Prinzip, dass der Student an sich betrachtet wird und nicht die Eltern. «Autonomere Rolle des Studenten», erklärt Hochschulminister Biltgen die Neuerung am Montag. Der Student könne und müsse schließlich frei entscheiden, was er wo studiert. «Jeder soll dort studieren wo er will», betonte der ;inister. Sollte eine Klage gegen Luxemburg kommen, müsse das ganze System in Frage gestellt werden, gibt der CSV-Politiker zu bedenken. Eine der Folgen sei eine Verdopplung der finanziellen Ausgaben für Studienbörsen.

Mobilität an erster Stelle

Die Mobilität der Studenten gilt als Hauptprinzip in Luxemburgs Hochschulpolitik. Bei anderen Staaten sei Mobilität weniger bis gar nicht im Vordergrund, betonte der Hochschulminister.

Das System der holländischen Studienhilfen sei anders als in Luxemburg, weil es ähnlich wie Bafög in Deutschland angewandt werde. Die finanzielle Unterstützung von Studenten ist in Holland auch altersgebunden, mit einer Begrenzung von 29 Jahren. In Luxemburg hingegen gibt es kein Alterslimit, so der Minister. Außerdem haben die Niederlande im Gegensatz zu Luxemburg eine komplette Uni-Landschaft, nur wenige Studenten gehen dort auf ausländische Unis. Hierzulande sei es umgedreht: Die meisten Abiturienten gehen ins Ausland, um zu studieren.

«Wir wollen mehr Luxemburger und in Luxemburg wohnhafte Ausländer auf die Unis schicken, damit sie mit einem Hochschuldiplom zurückkommen. Wie auch die Studie von letzter Woche über die Alterung der Grenzgänger gezeigt hat, können wir nicht nur auf die Arbeitnehmer aus der Grenzregion setzen. Sonst müssen wir vermehrt hochausgebildete Kräfte aus dem Ausland anwerben», so François Biltgen abschließend.