Am vergangenen Donnerstag verurteilte der Europäische Gerichtshof die Niederlande wegen Diskriminierung von Kindern von Wanderarbeitnehmern. Die Richter entschieden, dass der Staat Kinder von Wanderarbeitnehmern bei einem Auslandsstudium finanziell unterstützen muss. Ein solches Urteil könnte auch dem Großherzogtum blühen, denn die jetzige Regelung zu Studienbeihilfen hierzulande ist umstritten. Doch Hochschulminister François Biltgen (CSV) sieht das Urteil gegen die Niederlande als Bestätigung an: «Das Urteil gegen die Niederlande verstärkt unsere Position, weil die Residenzklausel damit anerkannt wird.»
«Studienbeihilfen galten bereits vor 2010 nur für Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg hatten», betonte Biltgen. Was sich mit der neuen Regelung im Oktober 2010 tatsächlich änderte, war das Kindergeld, das den Grenzgänger-Kindern über 18 Jahren verwehrt wurde. Sowohl bei den Studienbeihilfen als auch beim Kindergeld wird der Status des Studenten an das Land geknüpft. Eben diese Bedingung wird auch von der Europäischen Kommission angekreidet. Der Student soll nach Ansicht der Kommission nicht als „autonomer Erwachsener“ gewertet werden, sondern als „Kind seiner arbeitenden Eltern“. Kinder von Grenzgängern sind somit von Luxemburger Studienbeihilfen ausgeschlossen.
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