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Berufung soll nicht zulässig sein

Berufung soll nicht zulässig sein

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Am Dienstag fand der Berufungsprozess in der Affäre um das Cabaret "Splendid" statt. Der Generalstaatsanwalt plädierte für das Urteil aus erster Instanz. Dort war die Geschäftsführerin wegen Zuhälterei zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Im November letzten Jahres war die Geschäftsführerin des Cabaret «Le Splendid», Laurette B., in Abwesenheit wegen Zuhälterei zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt worden.

Der Eigentümer Jos H., früher auch «König der Nacht» genannt, musste sich nicht vor dem Zuchtpolizeigericht verantworten, da ein psychiatrisches Gutachten ihm Demenz zugestand.

Am Dienstag nun meinte der Generalstaatsanwalt, trotz Plädoyers der Verteidiger, dass die Berufung nicht zulässig sei und die Richter in zweiter Instanz das Urteil aus erster Instanz bestätigen sollten.