Sonntag25. Januar 2026

Demaart Zu Demaart

Headlines

Bauer muss sich ULM-Fliegern beugen

Bauer muss sich ULM-Fliegern beugen

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Im Juli hatte der Bauer und Besitzer des Fluggeländes in Kitzebur nahe Fels die Landebahn zerstört. Das Gericht wirft ihm Selbstjustiz gegen den dort ansässigen Flugverein vor und verurteilt ihn zur Wiederherstellung der Piste.

Ein Streit um die Miete des Flugplatzes in Kitzebur nahe Fels, veranlasste den Besitzer zu dreisten Methoden. Eigentlich wollte der Bauer den ansässigen Flugverein «Aeoroplume Luxembourg» als Mieter loswerden.

Der Streit eskalierte in der Nacht vom 19. auf den 20. Juli. Der Bauer pflügte in einer Nacht- und Nebelaktion die Landebahn für Ultraleichtflieger um. Die entstandene Holperpiste kann nicht mehr als Start- und Landebahn benutzt werden. Die 30 dort beheimateten Flieger sind seitdem «gegroundet».

«Unzulässige Privatjustiz»

Der Verein ist seit 1987 dort ansässig. Nachdem die Landebahn unbrauchbar gemacht wurde, informierte „Aeroplume Luxembourg“ die zuständige Behörde und leitete juristische Schritte ein. Das Gericht in Diekirch fällt am 3. August ein Urteil und wertet die Vorgehensweise des Eigentümers des Grundstücks als «ein Akt rechtlich unzulässiger Privatjustiz».

Demnach hat der Eigentümer nun 20 Tage Zeit, die Landebahn wieder in ihren vorherigen Zustand zu verwandeln. Pro Tag Verspätung werden 1.500 Euro fällig bei einem Maximalbetrag von 15.000 Euro. Auch darf der Bauer das Fluggelände vorerst nicht mehr betreten.

Der Fliegerverein von Kitzebur ist erleichtert über diese Urteil und wartet nun mit Spannung, wie die Gegenpartei darauf reagiert.