Der reichlich vorbestrafte Angeklagte wurde in erster Instanz wegen versuchten Todschlags zu einer festen Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. In Berufung plädierte der Generalstaatsanwalt mit der Verteidigung aber nur vorsätzliche Körperverletzung und forderte die maximale Haftstrafe von 3 Jahren ohne Bewährung.
Die Berufungsrichter gingen mit auf diesen Weg. So wurde der Beschuldigte am Montag in zweiter Instanz zu 2 Jahren Haft verurteilt.
Fakten
Die Fakten gehen auf den 9. November 2011 zurück. Der in erster Instanz verurteilte Täter hatte in einem Lokal in Esch/Alzette mit einer zerbrochenen Flasche den ihm bis dahin unbekannten José Dos Santos C. bei einer heftigen Auseinandersetzung schwer verletzt.
Der Beschuldigte hatte, nachdem er mehrere andere Gäste angepöbelt hatte, das Opfer mit einer Flasche bedroht, die er vor der Tür zerbrach und wieder ins Lokal zurückging, um ihm den Flaschenstumpf in die Wange zu stoßen.
Nuno Miguel Da C. wurde in zweiter Instanz zu 2 Jahren Haft verurteilt.
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