Donnerstag15. Januar 2026

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Änderungen sind unausweichlich

Änderungen sind unausweichlich

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„Die Änderungen werden 'à terme' kommen. Sie sind unausweichlich“, meint Me Yann Baden von der Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI).

Der Präsident des luxemburgischen Ablegers von TI spielt damit auf „gefühlte oder reelle Konfliktsituationen“ zwischen den Akteuren und den Regulierungsbehörden im Finanzbereich an – vor allem wenn auf beiden Seiten jeweils derselbe hohe Staatsbeamte involviert ist –, die in den letzten Tagen durch die Verbraucherorganisation Protinvest auf den Plan gerufen wurden (das Tageblatt berichtete).

„Eine solche Situation, wie wir sie hier in Luxemburg haben, ist einfach ungesund. Der Staat muss durch die internationale Aufstellung des Landes einfach Farbe bekennen und den Verdacht von Mauscheleien aus dem Weg räumen. Nur wann diese Änderungen kommen, das ist eine andere Frage.“

„Die Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt haben in ihren Aufsichtsräten Akteure aus dem professionellen Milieu und auch unabhängige Personen sitzen“, erklärt Baden. In der deutschen Bafin säßen auch wie bei uns Staatsbeamte. „Dies ist an sich nicht verwerflich“, so der Rechtsanwalt. „Nur muss man verhindern, dass dieselbe Person verschiedene ‚Kapen‘ aufhat, die sich widersprechen.“

Eine unglückliche Situation

Diese Situation finde man allerdings bei der CSSF vor. „Auf der einen Seite arbeitet der eine hohe Staatsbeamte Gesetze aus, schreibt Antworten auf parlamentarische Fragen, sitzt aber auch als Präsident im Verwaltungsrat der Regulierungsbehörde und als einfaches Mitglied in den Räten der BIL und der Börse.“

Auch wenn ein Verwaltungsrat keine direkten Entscheidungen in laufenden Dossiers nehmen würde, so „hat er doch eine Wirkung auf die Arbeit im Betrieb und die verfolgte Strategie bzw., wie diese ausgelegt wird“.

Dies sei auch eine unglückliche Situation für diese Person, die zwischen verschiedenen Stühlen sitzen müsse. Die Frage stelle sich, ob sie ihre Aufgaben auch richtig ausüben kann.

„Code de déontologie“ für den Staat

Laut Gesellschaftsrecht dürfe ein Mitglied eines Verwaltungsrats einer „société anonyme“ – etwa die BIL – nicht mitstimmen, wenn ein Interessenkonflikt bestehe. Im Fall eines hohen Staatsbeamten, der in einer „société anonyme“ hier die Interessen des Staates vertreten soll, stellt sich dann allerdings eine skurrile Frage: „Wenn er nicht mitstimmen darf, wenn das Votum eine Auswirkung auf den Staat hat, wie soll er dann die Interessen des Staates vertreten?“

Transparency International Luxembourg verlange schon seit Längerem die Ausarbeitung eines entsprechenden „code de déontologie“ für den Staat und die Staatsbeamten. „Dieser soll genau regeln, welche Person welchen Posten bekleiden darf und in wessen Namen.“

Zwar sei ein solcher Code in Ausarbeitung, aber auch scheint es eine Frage der Zeit zu sein.